Sie benötigen...
  • ein Gutachten über den Wert Ihrer Arztpraxis aufgrund eines Verkaufs
  • ein Gutachten über den Wert Ihres Praxisanteils aufgrund einer Praxisauflösung
  • ein Gutachten, da Sie und ein potentieller Käufer eine Wertbandbreite für weitere Vertragsverhandlungen benötigen
  • eine kurzfristige Aussage über den Ertrags- und Substanzwert Ihrer Praxis

Wir bieten Ihnen...
  • ein Sachverständigengutachten nach gängigen Normen und Methoden (modifizierte Ertragswertmethode)
  • aussagekräftige und verlässliche Zahlen und Wertbandbreiten
  • 32 Jahre Erfahrung im ambulanten und stationären Sektor
  • eine vertrauensvolle, sorgfältige und zügige Auftragserfüllung innerhalb von drei Wochen

 

Honorarvergütung

EUR1.360,00 (netto)

  • 20-seitiges Sachverständigengutachten in dreifacher gebundener Ausfertigung
 
Am Ende dieser Seite haben Sie die Möglichkeit unsere bereits unterschriebene Verschwiegenheitserklärung sowie das Formular zur Auftragserteilung als PDF herunterzuladen. Unsere Geschäftsbedingungen, die Honorarvereinbarung sowie eine Checkliste der benötigten Unterlagen können Sie diesem ebenfalls entnehmen. Bitte senden Sie uns anschließend die gegengezeichnete Auftragserteilung sowie sämtliche Unterlagen per E-Mail oder Post an:

E-Mail:
l.russ@dostal-partner.de

Post:
dostal & partner management-beratung gmbh
-Sachverständigenbüro-
Bahnhofstraße 5
84137 Vilsbiburg

Sachverständigengutachten über den Wert einer (Zahn-)Arztpraxis

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen richtet sich der Wert einer Arztpraxis oft nach der Person des Inhabers. Diese Ausnahme bei der freiberuflichen Tätigkeit schlägt sich auch beim Bewertungsverfahren nieder. Der Praxiswert lässt sich daher nicht durch die reine Ertragswertmethode bestimmen.

Die Frage, inwiefern der Praxiswert zu ermitteln sei, löst bei Praxisinhabern regelmäßig Kopfschütteln und Verunsicherung aus. In der Tat gibt es keine rechtlich verbindliche Methode für dessen Berechnung. Bundesgerichtshof und Bundessozialgericht haben jedoch in gewisser Maßen für Klarheit gesorgt. Beide Instanzen bewerten das modifizierte Ertragswertverfahren als angemessen und vorzugswürdig. Eine Berechnung einzig und allein auf vergangenheitsbezogener Umsatzwerte ist unzureichend.

Das modifizierte Ertragswertverfahren

Das modifizierte Ertragswertverfahren orientiert sich an dem IDWS 1 2008- Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer. Es ist derzeit das vorherrschende Bewertungsverfahren für die Bewertung von (Zahn-)Arztpraxen. Im Unterschied zum reinen Ertragswertverfahren wird eine Begrenzung des Kapitalisierungszeitraumes vorgenommen sowie der Substanzwert angemessen berücksichtigt. Im Gegensatz dazu kennt das reine Ertragswertverfahren keine Begrenzung des Kapitalisierungszeitraumes, im Sinne einer "ewigen Rente" wird der Ertragswert des Unternehmens fortgeschrieben.

Welche Faktoren sind für eine Praxiswertermittlung von Bedeutung?

Ziel des modifizierten Ertragswertverfahrens ist es die für einen Käufer mit der Praxis in der Zukunft zu erzielenden Erträge zu ermitteln und durch Diskontierung auf die Gegenwart abzuzinsen. Welche Schritte sind hierfür notwendig?

- Analyse der in der Vergangenheit erzielten Erlöse und Gewinne (i.d.R. drei bis fünf Jahre)
- Bereinigung um personengebundene Erlöse und Kosten (darunter fallen auch Käufe oder Verkäufe medizinischer Geräte)
- Nachvollziehbare und begründete Prognoserechnung
- Ansetzen eines angemessenen individuellen Unternehmerlohns
- Berücksichtigung von Abschreibungen, Fahrzeugkosten und Zinsen
- Festlegung des Kapitalisierungszeitraumes (Praxis-Rekonstruktion bzw. Goodwill-Reichweite)
- Ermitteln eines Kalkulationszinses zur Diskontierung der prognostizierten Erlöse
- Substanzwert des Inventars berechnen (hier sind mehrere Ansätze in der Praxis möglich)
- Forderungen und Verbindlichkeiten der Praxis berücksichtigen
- Sensitivitätsanalyse und Plausibilitätsprüfung

Das modifizierte Ertragswertverfahren ist somit zukunftsgerichtet, transparent und für Inhaber und potentiellen Käufer nachvollziehbar. Um im Alltag einen Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer zu erreichen ist Objektivität und Neutralität gefordert. Vor allem hinsichtlich der Bewertung des Inventars und der Festlegung der Goodwill-Reichweite ist entsprechendes Hintergrundwissen und Erfahrung notwendig.

Grundsätzlich wird der Wert eines Unternehmens mittels Ertragswertmethode bestimmt. Dabei werden die für einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft prognostizierten Gewinne auf einen Stichtag diskontiert, also durch die Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszins abgezinst. Hinsichtlich der Bewertung einer Arztpraxis wurde das klassische Ertragswertverfahren dahingehend modifiziert, dass der Substanzwert der Praxis bei der Bewertung berücksichtigt wird. Darüber hinaus wurde der Kapitalisierungszeitraum so gewählt, dass er für die Arztpraxis ein realistisches Bild widerspiegelt. Das branchenübliche Verfahren ist daher das modifizierte Ertragswertverfahren. Dieses orientiert sich am IDWS 1 2008-Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer und ist eine auf die Spezifika von einer Arztpraxis und Zahnarzt-Praxis angepasste Variante des herkömmlichen Ertragswertverfahrens.

Bei der Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums werden zwei Ansätze verfolgt:

Es stellt sich bei der Bewertung einer Arztpraxis die Frage, welche Gewinne in der Zukunft mit der übernommenen Arztpraxis erwirtschaftet werden können. Eine Vorgehensweise ist hierbei die sogenannte Praxis-Rekonstruierung. Dabei wurde überlegt, wie lange es dauern würde, die übernommene Praxis in allen Einzelheiten zu rekonstruieren.
Folgende Bewertungsmaßstäbe haben sich in der Praxis durchgesetzt:

- Aufbauphase bei Hausarzt- und Zahnarztpraxis zwischen zwei und vier Jahren,
- Spezialisierte Fachärzte drei bis fünf Jahre,
- ausschließlich gerätemedizinische Arztpraxen mit starker Überweiserstruktur vier bis sechs Jahre.

Alternativ zur Praxis-Rekonstruierung dient die Patienten-Reichweite zur Bestimmung des Kapitalisierungszeitraums. Dieser Methode liegt die Tatsache zu Grunde, dass eine Arztpraxis vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient lebt. Nach einer erfolgten Praxisübernahme geht der Patientenstamm auf den Nachfolger über. Es kommt dabei auch zum Aufbau eines neuen, eigenen Patientenstamms. Bei der Abzinsung der prognostizierten Gewinne wird daher nur der Zeitraum berücksichtigt, in dem sich der Patientenstamm des Vorgängers verflüchtigt. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren angesetzt. Jedoch ist die Patientenstruktur hinsichtlich Verteilung auf Kassen- und Privatpatienten der Arztpraxis entscheidend.

Praxisbewertung: Welche Praxis-Zahlen werden benötigt?
Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre (mind. der letzten drei Jahre) einschl. Verzeichnis über das gegenwärtige Anlagevermögen, lfd. BWA des aktuellen Geschäftsjahres sowie ggf. Abrechnungsbescheide der KV bzw. KZV aus denen die Entwicklung der Scheinzahl hervorgehen. Im Vorfeld des Projekts unterzeichnet unser Sachverständiger eine Verschwiegenheitserklärung, welche über die Dauer des Auftrages unbegrenzt wirksam ist.
Praxisbewertung: Sonderposten
Sogenannte Korrektur-Posten müssen bei der Ermittlung des Praxiswerts berücksichtigt werden. Hierzu zählen u.a.: Geräte- und Anlagenverkäufe, Renovierungen, Personengebundene Umsätze und Außerplanmäßige Abschreibungen. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld ggf. außergewöhnliche Belastungen oder Erträge der vergangenen Jahre mit, sofern diese nicht vollständig aus den Unterlagen ersichtlich sind.
Medizintechnik und Praxisausstattung
Medizintechnik sowie die Praxisausstattung spielen bei der Bewertung einer Arztpraxis eine große Rolle, gehören sie doch zum Substanzwert. Der Wert dieser Substanzwerte orientiert sich dabei entweder an den Restnutzungswerten oder dem sogenannten Ausgabenersparniswert. Dies ist abhängig vom Anlass der Bewertung.
Ist ein Ortstermin notwendig?
Nein. Die Begutachtung erfolgt in unseren Räumlichkeiten basierend auf den von Ihnen zugesandten Unterlagen. Sofern diese vollständig sind, ist eine aussagekräftige und seriöse Bewertung jederzeit möglich.