Erfahrung aus zahlreichen kommunalen Projekten zur Stärkung der ärztlichen Versorgung

Kommunale MVZ sind keine Standardprojekte. Sie verbinden ärztliche Versorgung, Kommunalrecht, Zulassungsfragen, Wirtschaftlichkeit, Personalgewinnung, politische Entscheidungsprozesse und laufende Betriebsführung. Dostal & Partner bringt Erfahrung aus zahlreichen kommunalen Projekten ein – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur operativen Steuerung.

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MVZ in Verwaltung

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Machbarkeitsstudien

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Unser Team hat bereits rund ein Drittel aller kommunalen MVZ in Deutschland begleitet.

Referenzen

Erfolgreiche MVZ-Gründungen von Kommunen

Kommunale MVZ entstehen immer aus konkreten Versorgungssituationen vor Ort. Mal droht der Verlust einer Hausarztpraxis, mal fehlen Nachfolger, mal müssen mehrere Kommunen gemeinsam handeln, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Die folgenden Projektbeispiele zeigen unterschiedliche Ausgangslagen – und wie daraus tragfähige kommunale Versorgungsstrukturen entstanden sind.

Klettgau – vom drohenden Versorgungsproblem zum leistungsfähigen kommunalen Gesundheitszentrum

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Die Gemeinde Klettgau an der Schweizer Grenze reagierte frühzeitig auf unsichere Praxisnachfolgen und den zunehmenden Ärztemangel im ländlichen Raum. Dostal & Partner begleitet das Projekt seit 2022 – von einer ersten Machbarkeitsstudie, über Gespräche mit potenziell interessierten Ärzten bis hin zum Gründungsbeschluss und der darauffolgenden Inbetriebnahme. Heute arbeiten im MVZ Klettgau vier Ärzte und rund 25 MFA auf zwei Stockwerken. Das MVZ versorgt mehr als 10.000 Patienten und leistet rund 15.000 Behandlungen pro Jahr.

Marienmünster – erstes kommunales MVZ in Westfalen-Lippe wächst weiter 

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Aus einer drohenden hausärztlichen Versorgungslücke entstand in Marienmünster ein wachsendes kommunales MVZ. Dostal & Partner begleitete das Projekt von Beginn an umfassend. Heute arbeiten im MVZ ein Neurologe, drei Hausärzte und eine Weiterbildungsassistentin für Allgemeinmedizin. Derzeit entsteht ein Neubau für rund 2,6 Mio. Euro mit Platz für fünf Ärzte; der Umzug ist für Oktober 2026 geplant.

Amrum – drei Inselgemeinden sichern gemeinsam die hausärztliche Versorgung

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Die Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün gründeten gemeinsam die MVZ Amrum gGmbH, um die hausärztliche Versorgung auf der Insel langfristig zu sichern. Dostal & Partner wurde nach einem Vergabeverfahren mit Geschäftsführung und Management beauftragt. Seit der Inbetriebnahme zum 1. Juli 2025 ist Gabriele Dostal Geschäftsführerin des MVZ. Das vertraute Praxisteam blieb erhalten; parallel entsteht in Wittdün ein neuer MVZ-Standort, dessen Eröffnung für Anfang 2027 vorgesehen ist.

Neiße-Weißer Schöps – zwei Gemeinden gründen erstes kommunales MVZ in Sachsen

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Die Gemeinden Krauschwitz und Rietschen gründeten gemeinsam das erste kommunale MVZ im Freistaat Sachsen. Dostal & Partner begleitete das Projekt von Anfang an und übernimmt mit Gabriele Dostal die Geschäftsführung. Neben der hausärztlichen Versorgung wurden auch kinderärztliche und zahnärztliche Perspektiven mitgedacht und sollen mittelfristig weiterverfolgt werden.

Leistungen im Überblick

Machbarkeitsstudien

Fundierte Analysen zur Bedarfslage, Standortwahl und Wirtschaftlichkeit. Die Basis für sichere Entscheidungen und nachhaltige Investitionen.

Primärversorgungszentren & Netzwerke

Planung und Begleitung von Primärversorgungszentren und regionalen Versorgungsnetzwerken. Für starke Kooperationen und kurze Wege.

Neue Versorgungsmodelle

Entwicklung innovativer Modelle für eine zukunftsfeste Versorgung. Bedarfsorientiert, digital gestützt und sektorenübergreifend.

Kommunale MVZ

Aufbau und Weiterentwicklung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren. Von der Konzeptentwicklung bis zum erfolgreichen Betrieb.

Der Weg zum kommunalen MVZ

Von der ersten Versorgungsanalyse bis zum laufenden Betrieb

Ein kommunales MVZ entsteht selten aus einer einzigen Entscheidung. Meist beginnt der Prozess mit Warnsignalen: Ärzte kündigen ihren Ruhestand an, Praxisnachfolger fehlen, Patienten finden keine Termine mehr oder der Gemeinderat erwartet Antworten. Dostal & Partner begleitet Kommunen strukturiert durch diesen Prozess – von der ersten Analyse bis zur Inbetriebnahme und laufenden Steuerung.

Phase 1: Problem erkennen

1. Schritt — Warnsignale erkennen

Die Kommune erkennt: Die ärztliche Versorgung wird nicht mehr selbstverständlich durch den Markt gesichert.

Am Anfang steht häufig eine konkrete Sorge: Ärzte kündigen ihren Ruhestand an, Praxisnachfolger fehlen, bestehende Praxen sind überlastet oder der Versorgungsgrad sinkt. Gleichzeitig steigt der politische Druck, weil Bürger eine wohnortnahe ärztliche Versorgung erwarten.

Ruhestand bestehender Ärzte · fehlende Praxisnachfolger · sinkender Versorgungsgrad · überlastete Praxen · politische Erwartungshaltung · Bürgerbeschwerden

2. Schritt — Versorgungslage analysieren

Vor einer Lösung braucht es ein belastbares Bild der Versorgungslage.

Bevor über ein MVZ entschieden wird, braucht die Kommune ein realistisches Bild der Versorgungslage. Dazu gehören vorhandene Arztsitze, Altersstruktur der Ärzte, Fachrichtungen, Einzugsgebiet, Patientenströme, Nachbarkommunen und bestehende Praxisstrukturen.

Arztsitze · Altersstruktur · Fachrichtungen · Einzugsgebiet · Versorgungsgrad · Nachbarkommunen · bestehende Praxen

Phase 2: Entscheidung vorbereiten

3. Schritt — Machbarkeit prüfen

Die Machbarkeitsstudie zeigt, ob ein kommunales MVZ tragfähig und umsetzbar ist.

Eine Machbarkeitsstudie beantwortet zentrale Fragen, ob ein kommunales MVZ am jeweiligen Standort sinnvoll, tragfähig und umsetzbar ist. Geprüft werden medizinische, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Faktoren.

Bedarf · Ärztepotenzial · Praxisübernahme · Kosten · Risiken · Rechtsform · KV-Anforderungen · Alternativen

4. Schritt — Politische Entscheidung vorbereiten

Die Kommune braucht eine belastbare Grundlage für Verwaltung, Politik und Aufsicht.

Ein kommunales MVZ braucht eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Verwaltung, Bürgermeister, Gemeinderat, Kämmerer und Aufsicht. Dazu gehören Beschlussvorlagen, Wirtschaftlichkeitsplanung, Risikoanalyse, Finanzierungsbedarf und eine verständliche Darstellung der Handlungsoptionen.

Beschlussvorlagen · Wirtschaftlichkeitsplanung · Risikoanalyse · Finanzierungsbedarf · Gemeinderat/Stadtrat · Kämmerer · Kommunalaufsicht

Phase 3: Umsetzung sichern

5. Schritt — Trägerstruktur und Zulassung klären

Das MVZ benötigt eine rechtlich, wirtschaftlich und zulassungsseitig tragfähige Struktur.

Nach der Grundsatzentscheidung müssen Struktur und Zulassung vorbereitet werden. Dazu gehören Gesellschaftsform, kommunalrechtliche Anforderungen, KV-Zulassung, Arztsitze, ärztliche Leitung, Sicherheitsleistung, Rückbesicherung und Verträge.

Gesellschaftsform · kommunalrechtliche Anforderungen · KV-Zulassung · Arztsitze · ärztliche Leitung · Sicherheitsleistung · Verträge

6. Schritt — Ärzte und Personal gewinnen

Ein kommunales MVZ muss für Ärzte und Praxisteams ein attraktiver Arbeitsplatz sein.

Ein kommunales MVZ funktioniert nur, wenn es für Ärzte und Praxisteams attraktiv ist. Entscheidend sind geregelte Arbeitszeiten, angemessene Vergütung, Entlastung von Verwaltung, gute Praxisorganisation, ein stabiles MFA-Team und klare Verantwortlichkeiten.

Anstellung statt Praxisrisiko · geregelte Arbeitszeiten · Vergütung · Entlastung von Verwaltung · MFA-Team · Vertretung · moderne Praxisorganisation

7. Schritt — Inbetriebnahme vorbereiten

Die Inbetriebnahme entscheidet, ob aus dem Konzept ein funktionierender Praxisbetrieb wird.

Vor dem Start muss aus dem Konzept ein funktionierender Praxisbetrieb werden. Räume, IT, Telefonie, Abrechnung, Personalprozesse, Terminorganisation, Patientenkommunikation, Datenschutz, Buchhaltung und Berichtswesen müssen rechtzeitig vorbereitet sein.

Räume · IT · Telefonie · Abrechnung · Personalprozesse · Terminorganisation · Patientenkommunikation · Datenschutz · Buchhaltung · Berichtswesen

Phase 4: Betrieb steuern

8. Schritt — Betrieb steuern und weiterentwickeln

Nach der Gründung beginnt die eigentliche Steuerungsarbeit.

Nach der Gründung beginnt die eigentliche Steuerungsarbeit. Ein kommunales MVZ braucht laufendes Controlling, Liquiditätsplanung, Fallzahlsteuerung, Abrechnungsprüfung, Personalführung, Arztbindung, regelmäßige Berichte an die Kommune und eine strategische Weiterentwicklung des Angebots.

Controlling · Liquiditätsplanung · Fallzahlen · Abrechnung · Personalführung · Arztbindung · Berichtswesen · Weiterentwicklung

Dostal & Partner begleitet Kommunen nicht nur bei der Konzeption, sondern auch bei Gründung, Zulassung, Inbetriebnahme und laufender Steuerung kommunaler MVZ. So entsteht aus einer Versorgungssorge ein tragfähiges kommunales Versorgungsmodell.

Stimmen aus kommunalen Projekten

In unseren Gesprächen mit Bürgermeistern, Landräten und kommunalen Projektverantwortlichen steht eine Frage im Mittelpunkt: Wie kann eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Primärversorgung langfristig gesichert werden? Die Lösungswege unterscheiden sich je nach Region – einige führen zur Gründung eines kommunalen MVZ, andere zu Ärztehäusern, Gesundheitszentren oder kooperativen Versorgungsmodellen. Die folgenden Stimmen zeigen, welche Herausforderungen Kommunen sehen und wie sie darauf reagieren.

Die Stadt Marienmünster gründete das erste kommunale MVZ in Westfalen-Lippe. Im Interview beschreibt Bürgermeister Josef Suermann die bürokratischen und kommunalrechtlichen Herausforderungen – vom Gesellschaftsvertrag über die erforderliche Sicherheitsleistung gegenüber der KV bis zur Abstimmung mit der Kommunalaufsicht.

Josef Suermann, Bürgermeister der Stadt Marienmünster

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Klettgau gründete ein kommunales MVZ, um jungen Ärzten eine Tätigkeit ohne eigenes Praxisrisiko zu ermöglichen und die Versorgung frühzeitig zu sichern. Das Projekt zeigt, wie Kommunen aktiv gegensteuern können, bevor Praxen ersatzlos schließen.

Ozan Topcuogullari, Bürgermeister der Gemeinde Klettgau

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Ein Jahr nach der Gründung entwickelte sich das MVZ Marienmünster deutlich weiter: zusätzliche Hausärzte, neurologische Versorgung, eine Weiterbildungsstelle für Allgemeinmedizin und ein eigener Neubau. Das Projekt zeigt, dass ein kommunales MVZ mehr sein kann als reine Krisenreaktion – es kann zum wachsenden Gesundheitsstandort werden.

Josef Suermann, Bürgermeister der Stadt Marienmünster

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Als sich in Bühlertann keine Nachfolgelösung für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung abzeichnete, nahm die Gemeinde das Thema selbst in die Hand.

Michael Dambacher, damals Bürgermeister der Gemeinde Bühlertann, später Oberbürgermeister von Ellwangen

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Uffenheim reagierte auf einen sinkenden allgemeinärztlichen Versorgungsgrad und schwierige Praxisnachfolgen mit der Gründung eines kommunalen Ärztezentrums. Der Bürgermeister beschreibt, wie Fachwissen, Seminare und externe Impulse halfen, über Jahre die kommunalpolitische Perspektive zu verändern und so die Gründung vom Januar 2025 vorzubereiten.

Wolfgang Lampe, Bürgermeister der Stadt Uffenheim

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Der Landkreis Darmstadt-Dieburg zeigt, dass kommunale MVZ nicht isoliert gedacht werden sollten. Entscheidend sind Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Bürgermeistern, regionalen Akteuren und eine Steuerung, die über einzelne Standorte hinausgeht.

Klaus Peter Schellhaas, Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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Schwarzenborn gründete Hessens erstes kommunales MVZ. Das Projekt zeigt, dass kommunale MVZ gerade in kleinen ländlichen Kommunen machbar sind – aber rechtliche, organisatorische und politische Begleitung benötigen.

Jürgen Liebermann, Bürgermeister der Stadt Schwarzenborn

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Bad Säckingen verband ambulante Versorgung, Pflege, Therapie und Beratung in einem Gesundheitscampus. Das kommunale MVZ wurde Teil einer größeren Strategie zur Sicherung wohnortnaher Versorgung und zeigt, wie kommunale Gesundheitsversorgung über die reine Praxisnachfolge hinausgedacht werden kann.

Alexander Guhl, Bürgermeister der Stadt Bad Säckingen

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Tengen zeigt, dass kommunale Gesundheitsversorgung nicht immer sofort ein MVZ sein muss. Die Stadt entwickelte ein Ärztehaus über eine Bürgergenossenschaft. Das Beispiel zeigt, wie Infrastruktur, Beteiligung und lokale Verbundenheit zur Sicherung ärztlicher Versorgung beitragen können.

Marian Schreier, Bürgermeister der Stadt Tengen

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F.A.Q.

Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) haben seit 2015 das Recht, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Derzeit existieren bereits in zahlreichen Bundesländern erste kommunale Medizinische Versorgungszentren. Mit Stand 01/2023 gab es bundesweit 24 kommunale MVZ mit insgesamt über 54 Filialpraxen. Tendenz steigend. Die Handlungsbefugnis der Kommune ist zudem jedoch abhängig vom jeweiligen Bundesland und teilweise sogar vom Landkreis. Hier sind die Einstellungen zu einer formalen Beteiligung von Kommunen z.B. an einem MVZ noch unterschiedlich. Erfreulich ist, dass mittlerweile nahezu alle kommunal-, sozial-, wettbewerbs-, gesellschafts- und europarechtlichen Fragen durch die gelebte Praxis transparent gemacht und als geklärt betrachtet werden können. Der aktuelle Koalitionsvertrag nimmt zu dieser Entwicklung eindeutig Stellung. So heißt es darin auszugsweise: „[…]die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen bürokratische Hürden ab […]“. Diese positive und unterstützende Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren bundesweit fortsetzen. Im Jahr 2030 wird es Branchenexperten zufolge rd. 100 solcher Versorgungsformen in Deutschland geben – Filialpraxen nicht mit eingeschlossen.

Eine Kommune sollte frühzeitig handeln, wenn sich Praxisnachfolgen nicht abzeichnen, Ärzte altersbedingt ausscheiden oder bestehende Praxen die Versorgung nicht mehr ausreichend abdecken können. Je früher eine Kommune handelt, desto größer sind die verbleibenden Handlungsmöglichkeiten.

Marktseitig sind erfahrungsgemäß Kommunen ab 2.500 Einwohner handlungsfähig. Wichtig sind jedoch auch die weiteren Standortfaktoren wie Einzugsgebiet, positive Einwohnerentwicklung, Gewerbeansiedlungen, Schulen und Einzelhandel. Kleinere Gemeinden haben meist jetzt schon keinen eigenen Hausarzt mehr und ihre Chancen einen eigenen Hausarzt zu bekommen, sind nahezu aussichtslos. Hier würde sich eine interkommunale Zusammenarbeit anbieten. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: „Hessens kleinste Stadt“ Schwarzenberg betreibt mit seinen (nur) rd. 1.300 Einwohnern seit 2018 erfolgreich ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum.

Von der ersten Prüfung bis zur Inbetriebnahme sollten in der Regel mindestens neun bis 18 Monate eingeplant werden. Die konkrete Dauer hängt insbesondere von möglichen Praxisübernahmen, der Personalgewinnung, der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie erforderlichen politischen Beschlüssen ab.

Neben den Kosten für Gründung, Beratung und Zulassung können insbesondere Aufwendungen für Praxisübernahmen, Räume, Ausstattung, Personal und den anfänglichen Betrieb entstehen. Eine belastbare Wirtschaftlichkeits- und Liquiditätsplanung muss deshalb bereits vor dem Gründungsbeschluss vorliegen.

Die Art der Bürgschaft hängt von der Rechtsform des kommunalen MVZ ab. Wird das MVZ privatrechtlich (d.h. in Form einer GmbH, Personengesellschaften oder eG gegründet), so sind selbstschuldnerische Bürgschaften (§ 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V) bzw. andere Sicherheitsleistungen i.S.d. § 232 BGB erforderlich. Dies entfällt, wenn eine öffentlich-rechtliche Rechtsform (Eigenbetrieb, Regiebetrieb, Kommunalunternehmen / Anstalt des öffentlichen Rechts, § 95 Abs. 1a Satz 2 SGB V) gewählt wird. Grundsätzlich ist es einer Kommune seit Inkrafttreten des GKV-VSG möglich, die erforderliche Sicherheit auch durch Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld auf einem kommunalen Grundstück zu leisten. Allerdings treten hier teilweise kommunalrechtliche Hürden auf, die tlw. noch im Widerspruch zum Bundesrecht stehen und damit gegen Art. 72 Absatz 1 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht) verstoßen. Zielführend ist hier eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Kommunalaufsicht.

Ein kommunales MVZ sollte grundsätzlich mit dem Ziel aufgebaut werden, seinen laufenden Betrieb langfristig selbst zu finanzieren. In der Gründungs- und Anlaufphase (bis zu höchstens vier Jahre) ist jedoch regelmäßig eine ausreichende Finanzierung erforderlich, da Personal-, Raum- und Investitionskosten bereits entstehen, bevor sich die Einnahmen vollständig entwickeln.

Ja. Die Frage nach der Höhe des voraussichtlichen Gewinns ist jedoch pauschal nicht zu beantworten. Das generelle Umsatzvolumen eines MVZ ist zum einen abhängig von den jeweiligen Facharztgruppen, die im MVZ vertreten sind, vom zusätzlich zum GKV-Honorarumsatz erzielten Umsatz aus Privatliquidationen (PKV, IGeL) und sonstigen erzielten Umsätzen und Honoraren.

In der Praxis wird ein kommunales MVZ häufig als GmbH gegründet. Welche Rechtsform im Einzelfall geeignet ist, hängt unter anderem von den kommunalrechtlichen, steuerlichen, organisatorischen und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Seit 2015 (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) sind sowohl facharztübergreifende als auch facharztgleiche MVZ möglich. Ein rein hausärztliches MVZ ist also erlaubt. Erste kommunale hausärztliche MVZ existieren bereits, so z.B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Bestehende Praxen können beispielsweise durch Praxisübernahmen, die Übertragung von Vertragsarztsitzen oder die spätere Anstellung der bisherigen Praxisinhaber eingebunden werden. Entscheidend ist, frühzeitig gemeinsam eine für beide Seiten tragfähige Übergangslösung zu entwickeln.

Durchschnittlich dauert ein Nachbesetzungsverfahren für eine Arztpraxis rd. 6 Monate. In diesem Zeitraum wird der Arztsitz in den Registern und bei den Versorgungsgraden noch als besetzt geführt. Erst nach dieser Zeit wirkt er sich auch statistisch aus. Sollte der abgebende Arzt seine Tätigkeit nach dieser Zeit nicht mehr weiterführen / wieder aufnehmen, fällt der Vertragsarztsitz an die jeweilige KV zurück. Der abgebende Arzt hat dann keine Möglichkeit mehr einen bestimmten finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Dostal & Partner begleitet Kommunen von der Analyse der Versorgungslage und der Machbarkeitsstudie über Gründung, Finanzierung, Zulassung und Personalgewinnung bis zur Inbetriebnahme. Auf Wunsch übernehmen wir darüber hinaus auch die laufende kaufmännische Steuerung und das Management des MVZ.