Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge: Warum Kommunen in Thüringen stärker gefordert sind


Für die Planung der hausärztlichen Versorgung erfolgt die Bedarfsplanung im Gebiet der Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) nach den Vorgaben des Gemeinsamer Bundesausschuss grundsätzlich auf Ebene sogenannter Mittelbereiche: Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung ist der „Mittelbereich“ in der Abgrenzung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (räumliche Verflechtungsräume um zentrale Orte mit zugeordneten Gemeinden). In Thüringen werden dafür 39 hausärztliche Mittelbereiche ausgewiesen (siehe Abbildung 1). Die Möglichkeit einer Niederlassung bzw. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung hängt in der Praxis vom Versorgungsgrad und ggf. Zulassungsbeschränkungen im jeweiligen Mittelbereich ab: Ist ein Planungsbereich offen, kann eine Zulassung (Voll- oder hälftiger Sitz) beantragt werden; ist er gesperrt, erfolgt der Zugang typischerweise über Nachbesetzung eines Sitzes (Praxisabgabe) oder über einen Sonderbedarf. Zum Stichtag 11.02.2026  waren 13 der 39 hausärztlichen Mittelbereiche gesperrt, d.h. der Versorgungsgrad lag über 110 %. 26 der 39 Mittelbereichen waren geöffnet, insgesamt waren in diesen Mittelbereichen 100,0 Arztsitze unbesetzt. Im Vergleich zum letzten Stichtag 19.12.2025 ist damit eine weitere Verschlechterung der hausärztlichen Versorgung eingetreten. Wie viele der o.g. 26 Mittelbereiche „unterversorgt“ (d.h. < 75 %) bzw. „drohend unterversorgt“ (d.h. < 85 %) sind wird, im Gegensatz zu anderen Kassenärztlichen Vereinigungen, nicht ausgewiesen. Eigenen Analysen zu Folge, sowie nach Betrachtung der aktuellen Fördergebiete der KV Thüringen, muss davon ausgegangen werden, dass bereits mind. zehn Mittelbereiche (25,6 %) in diese Kategorie fallen.

Abbildung 1 Mittelbereiche der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen 

Die KV Thüringen zieht in ihrem jüngsten Bedarfsplan folgenden dramatischen Schluss: 

„Darüber hinaus kann nur verteilt werden, was tatsächlich vorhanden ist. Jährlich verzichten in Thüringen über 100 Hausärzte auf ihre Zulassung. Allein im Zeitraum von 2019 bis 2021 wurden im Zulassungsausschuss insgesamt 311 Verzichte von Hausärzten beschlossen. Geht man davon aus, dass es jährlich zu durchschnittlich ca. 50 Facharzt-Anerkennungen auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin in Thüringen kommt (Quelle LÄK Thüringen: 2019 – 45; 2020 – 55 und 2021 – 42) und ca. 100 Ärzte jährlich auf ihre Zulassung verzichten, wäre es somit allein mit den Ärzten, die einen Facharzt für Allgemeinmedizin in Thüringen erlangen, nicht möglich, die vorhandenen Arztsitze nachzubesetzen. Sollten sich darüber hinaus noch Zulassungsmöglichkeiten in den Städten wie Erfurt und Jena ergeben, ist eine Nachbesetzung bzw. Versorgung in den ländlichen Gebieten überhaupt nicht mehr möglich. Insofern sollte diese Fehlsteuerung in der hausärztlichen Versorgung dringend verhindert werden.“

Aktuelle Zahlen zur ambulanten Versorgung in Thüringen

Im Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) sicherten zum Stichtag 01.01.2022 (jüngster Bedarfsplan) insgesamt 4.484 Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung. Davon entfielen 1.499 Personen auf die hausärztliche Versorgung, 2.373 auf die fachärztliche Versorgung und 612 auf die psychotherapeutische Versorgung. In der hausärztlichen Versorgung stehen 1.553 Personen einer Sitzkapazität von 1.438,00 Versorgungsaufträgen gegenüber, was die Bedeutung von Teilzeit und Sitzteilungen in der realen Versorgungsleistung unterstreicht. Diese Bestandsaufnahme zeigt bereits, dass die Versorgung nicht nur über Köpfe, sondern auch über rechnerische Kapazitäten (= Arztsitz / Kassensitz) betrachtet werden muss.

Die Struktur der Ärzteschaft ist in Thüringen – wie bundesweit – durch einen langfristigen Wandel gekennzeichnet, der die ambulante Versorgung organisatorisch und arbeitszeitlich verändert. Die Geschlechterverteilung verschiebt sich seit Jahren in Richtung eines höheren Frauenanteils: Über alle Arztgruppen hinweg lag er zum Zeitpunkt des Berichts bei 56 %, gegenüber 44 % Männern. Im Zeitvergleich 2008 bis 2022 sind sowohl die Zahl der Ärztinnen als auch die Zahl der Ärzte gestiegen, wobei der Zuwachs bei den Ärztinnen stärker ausfällt. Dies ist versorgungsrelevant, weil sich mit der zunehmenden Feminisierung des Arztberufs – statistisch – häufig veränderte Arbeitszeitpräferenzen und Lebensphasenmodelle verbinden, die stärker auf Vereinbarkeit und planbare Arbeitszeiten ausgerichtet sind.

Parallel dazu ist ein klarer Trend weg von der klassischen Einzelpraxis zu beobachten. Zwar dominierte Ende 2022 die Einzelpraxis mit 2.102 Praxen weiterhin das Bild (82,76 %), doch ihr Bestand ist gegenüber 2008 deutlich zurückgegangen (von 2.578 auf 2.102). Gleichzeitig gewannen kooperative Formen an Bedeutung: Berufsausübungsgemeinschaften und insbesondere Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stellten einen wachsenden Anteil der Versorgungslandschaft (siehe Abbildung 2). Die KV beschreibt diesen Strukturwandel ausdrücklich als Trend weg von der Einzelpraxis. Dahinter stehen in der Regel Skaleneffekte, wie geteilte Infrastruktur, bessere Möglichkeiten zur Arbeitsteilung, ein professionelleres Management sowie die höhere Attraktivität für angestellte Tätigkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle.

Dieser Trend spiegelt sich besonders deutlich in der Beschäftigungsform wider. Die Zahl der zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in eigener Praxis lag Ende 2022 bei 2.757 (61,5 %) und ist im langfristigen Vergleich rückläufig, während die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten auf 1.459 (32,5 %) gestiegen war. Besonders dynamisch war die Entwicklung der Anstellungen in MVZ: Hier nahm die Anzahl von 108 (2008) auf 1.064 (2022) zu. Damit verlagert sich ein wachsender Teil der ambulanten Leistungserbringung in institutionalisierte Strukturen, in denen Anstellung, Teamversorgung, standardisierte Prozesse und administrative Entlastung eine größere Rolle spielen als dies in der Einzelpraxis möglich ist (siehe Abbildung 3). 

Abbildung 2 Praxisformen 2008-2022 in Thüringen, Bedarfsplan KVT 2022

Abbildung 3 Entwicklung von ärztlichen Anstellungen im ambulanten Bereich, KVT Bedarfsplan 2022

Eng damit verknüpft ist die Entwicklung der Arbeitszeit. Bei den Angestellten verteilt sich die Tätigkeit deutlich stärker auf Teilzeit: Von 1.459 angestellten Ärzten arbeiteten Ende 2022 755 in Vollzeit, was praktisch eine nahezu hälftige Teilzeitquote bedeutet. Bei den Niedergelassenen lag der Vollzeitanteil dagegen bei rund 89 % (2.444 von 2.757). 

Abbildung 4 Teil- und Vollzeitquoten im ambulanten Bereich

Ein zusätzlicher Treiber ist die Altersstruktur. In Thüringen waren zum 31.12.2022 31 % der Hausärzte, 29 % der Fachärzte und 22 % der Psychotherapeuten 60 Jahre oder älter. In absoluten Zahlen betraf dies 460 Hausärzte sowie 782 Fachärzte, darunter 124 Psychotherapeuten. Selbst wenn die Kopfzahlen stabil blieben, führt der absehbare altersbedingte Abgang zu einem steigenden Bedarf an Nachwuchs und Nachbesetzungen, während gleichzeitig die Arbeitszeitmodelle tendenziell kleinteiliger werden. In der Konsequenz werden künftig mehr Ärzte benötigt, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen. 

Demografie und soziodemografische Faktoren

Die demografische Entwicklung in Thüringen verstärkt die beschriebenen Strukturtrends, weil sie den Versorgungsbedarf erhöht und gleichzeitig die räumliche Verteilung des Bedarfs an ambulanten Leistungen verändert. Die Bevölkerungsprognosen 2018-2040 gehen von einem Rückgang von 2.141.100 Einwohnern auf 1.862.200 aus (minus 13,1 %). Wachstum wird nur in Erfurt und Jena erwartet, während einzelne Städte und Landkreise deutliche Rückgänge prognostiziert bekommen, etwa Suhl mit minus 30,7 % sowie mehrere Landkreise mit Rückgängen um rund 20 % und mehr. Für die ambulante Versorgung bedeutet dies typischerweise: In peripheren Räumen sinkt die absolute Einwohnerzahl, aber der organisatorische Aufwand der Versorgung steigt trotzdem, weil Entfernungen, Erreichbarkeit und Vorhalteleistungen relativ gesehen schwerer wiegen. Gleichzeitig konzentriert sich die Nachfrage stärker in den Verdichtungsräumen.

Noch entscheidender ist die Alterung der Bevölkerung. 2018 lag der Anteil der über 65-Jährigen bei 25,7 % (551.290 Personen), für 2040 wird ein Anstieg auf 32,8 % erwartet. Mit zunehmendem Alter steigt der Behandlungsbedarf, insbesondere in der Primärversorgung und bei chronischen Erkrankungen (Multimorbidität), was die hausärztliche Versorgung im Kern stärker belastet als rein bevölkerungsbezogene Kennzahlen vermuten lassen. 

Abbildung 5 Demografie der ambulanten Ärztinnen und Ärzte, KVT Bedarfsplan 2022

Fazit

Es ist plausibel anzunehmen, dass sich diese Entwicklungen fortgesetzt haben, ähnliche Entwicklungen sind den jüngsten Bedarfsplänen (2024 und 2025) anderer Kassenärztlicher Vereinigungen zu entnehmen, Im „Berufsmonitoring Medizinstudierende 2022“ gaben fast 93 % der befragten Studierenden hinsichtlich ihrer Erwartungen an die spätere Berufstätigkeit an, dass es ihnen sehr wichtig oder wichtig ist, Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. Etwa 83 % der Befragten sind geregelte Arbeitszeiten und etwa 81 % die Möglichkeit, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, sehr wichtig oder wichtig. (KBV 2022)“

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die freiberufliche Niederlassung immer unbeliebter wird. Im Praxis-Panel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) „wird die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit je Inhaber einer hausärztlichen Praxis für das Jahr 2017 mit 52 Wochenstunden ausgewiesen. Nimmt man einen vollen Versorgungsumfang für diese Ärzte an, so bedeutet dies ein Arbeitsvolumen, welches eine 40-stündige Arbeitswoche um mehr als 25% übersteigt.“ Dies erklärt deutlich, warum eine freiberufliche Niederlassung immer unattraktiver wird und jüngere Ärzte in die Anstellung drängen (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6 Entwicklung Haus- und Fachärzte in Anstellung, eigene Darstellung

Die Studie der Robert Bosch Stiftung resümierte, dass …

„im Jahr 2019 rund 52.000 Hausärzte (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) an der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland teilgenommen haben. Rd. 3.600 Hausarztsitze waren im Jahr 2019 unbesetzt (Stand 04/2025: rd. 5.200). Dies waren 6 % aller planmäßigen Sitze. Die Simulationen ergeben, dass bis zum Jahr 2035 knapp 30.000 Hausärzte (dies sind 57% aller Hausärzte in Deutschland) altersbedingt ausscheiden werden. Demgegenüber werden aber nur rund 25.300 Nachwuchsärzte – einschl. netto zugewanderter Ärzte – an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Zahl der bis zur Überversorgung maximal zu besetzenden Hausarztsitze wird um 4 % auf 58.371 zunehmen, vor allem aufgrund der Alterung der Bevölkerung, während sich die Gesamtzahl der Einwohner in Deutschland im Jahr 2035 annähernd auf dem Niveau des Jahres 2019 bewegen wird. Im Jahr 2019 waren es 56.296 Soll-Sitze für einen Versorgungsgrad von 110 %. Insgesamt ergeben sich damit 10.851 Hausarztsitze, die im Jahr 2035 unbesetzt bleiben werden. Das sind 19 % der dann maximal zu besetzenden Sitze.“