Notfallreform: Stärkung der Patientensteuerung oder Schwächung der Hausarztversorgung?

Die Bundesregierung brachte Ende 2025 einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung auf den Weg. Das Ziel: Patientinnen und Patienten im Notfall rund um die Uhr schneller an die richtigen Stellen im Gesundheitssystem zu leiten und damit die überfüllten Notaufnahmen zu entlasten. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will nicht nur die Notaufnahmen entlasten, sondern auch Geld sparen. Das Ministerium rechnet mit einem Effizienzgewinn von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr durch die Reform.

Reformbedarf

Der Entwurf zur Reform der Notfallversorgung des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgt das Ziel, ein seit Jahren als dysfunktional beschriebenes System grundlegend neu zu ordnen. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Notaufnahmen, vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst bislang weitgehend nebeneinander existieren, was zu Fehlsteuerungen, Überlastungen und ineffizientem Ressourceneinsatz führt. Laut Referentenentwurf bedeuten diese Doppelstrukturen für Patienten häufig Unsicherheit darüber, wohin sie sich bei akuten Beschwerden wenden sollen. Viele wählen aus Mangel an Alternativen direkt die Notaufnahme, auch wenn medizinisch keine stationäre Behandlung erforderlich wäre.

Es ist daher vorgesehen, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen deutlich zu erweitern. Unter anderem sollen Hausärzte verpflichtet werden, rund um die Uhr sowohl eine telemedizinische Versorgung als auch einen aufsuchenden Dienst bereitzustellen, wenn die medizinisch erforderliche sofortige Behandlung nicht anders möglich ist. Nach der Gesetzesbegründung soll hierdurch den Bedürfnissen Pflegebedürftiger und immobiler Patientinnen und Patienten Rechnung getragen sowie vermeidbare Transporte in Krankenhäuser reduziert werden. 

Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die aktuellen Versorgungsdaten aus der Akut- und Notfallversorgung genauer unter die Lupe genommen (siehe untenstehende Abbildung). Danach sind 2024 insgesamt 23,5 Millionen Hausbesuche abgerechnet worden, 19,4 Millionen davon von Hausärztinnen und Hausärzten. Zusätzlich sind 2,5 Millionen Hausbesuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPas) und rund 0,6 Millionen durch Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne NäPa-Status erbracht worden. Im Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) sind 2024 bundesweit hingegen rund eine Million Besuche in den Abrechnungsdaten dokumentiert worden.

Abbildung 1: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):Anzahl der Hausbesuche von Arztpraxen und ÄBD-Fahrdiensten sowie Rettungsdiensteinsätze bzw. potenzielle Einsätze von Gemeinde-Notfallsanitätern 2024 (im Vergleich)

Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried kommentierte die Ergebnisse wie folgt: „Die Daten zeigen eindrücklich, welch hohen Stellenwert die Hausbesuche in der Regelversorgung haben. Die Behandlung in der Häuslichkeit ist dabei integraler Teil der hausärztlichen und teils auch fachärztlichen Versorgung. Dort ist die Kenntnis des Behandlungsbedarfs und der Lebensumstände der oftmals älteren oder chronisch kranken Patientinnen und Patienten bedeutsam, um vermeidbare Krankenhausaufenthalte wirksam zu reduzieren. Was sich im Gesetzentwurf auf den ersten Blick gut für die Patientinnen und Patienten liest, ist dann kritisch zu bewerten, wenn mit einem solchen Angebot zusätzliche Schnittstellen und Extrakosten entstehen, ohne dass für Hilfesuchende daraus eine bessere Versorgung resultiert. Mit dem Gesetzentwurf wird das aus dem Bereitschaftsdienst bekannte Fahrdienstmodell jetzt auf die Regelversorgung ausgedehnt. Dafür muss während der Praxisöffnungszeiten zusätzliches ärztliches und nichtärztliches Personal vorgehalten werden. Medizinisch nachteilig ist, dass ein solcher Bereitschaftsdienst die zu besuchenden Patientinnen und Patienten in der Regel nicht kennt und daher nur eingeschränkt effizient behandeln kann. Gerade vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung sollte eine Stärkung der Hausbesuche in der Regelversorgung Vorrang vor allem anderen haben, denn dort sind die Patientinnen und Patienten regelhaft in Behandlung und damit bekannt. […] Derzeit wird ein ärztlicher Hausbesuch in der Regelversorgung mit rund 26 Euro vergütet.“.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Hausärztinnen. und Hausärzteverband (HAEV) haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen im November bzw. Dezember 2025 systematisch herausgearbeitet, welche Nachbesserungen aus ihrer Sicht bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf erforderlich wären. Beide Verbände verstehen die Reform ausdrücklich als Eingriff in die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Verbesserung der Patientensteuerung als zentrales Reformziel

Ein zentrales Reformziel ist die Neuausrichtung der Patientensteuerung. Künftig soll der Zugang zur Notfallversorgung über eine vorgelagerte medizinische Ersteinschätzung erfolgen, die sektorenübergreifend organisiert ist und sowohl telefonisch als auch vor Ort stattfinden kann. Gemeint ist damit, dass vor einer Behandlung geprüft wird, ob ein medizinischer Notfall vorliegt, ob eine zeitnahe ambulante Behandlung ausreicht oder ob eine reguläre Praxisversorgung möglich ist.

Diese Steuerung ist aus Sicht der KBV grundsätzlich richtig, da sie geeignet ist, echte medizinische Notfälle von ambulant behandelbaren Akutfällen zu trennen. Gleichzeitig weist sie jedoch darauf hin, dass Steuerung nur dann wirksam sein kann, wenn sie ärztlich verantwortet und eindeutig im ambulanten Bereich verankert ist. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Patientenströme weiterhin ungeordnet in die Krankenhäuser gelenkt werden.

Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen

Der Referentenentwurf sieht eine erhebliche Ausweitung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Künftig sollen rund um die Uhr telefonische und telemedizinische Angebote, aufsuchende Dienste sowie die dauerhafte Erreichbarkeit über die Akutleitstelle 116117 gewährleistet werden.

KBV und HAEV erkennen hierin zwar eine formale Stärkung der ambulanten Versorgung, bewerten den Umfang der zusätzlichen Aufgaben jedoch skeptisch. So weist die KBV darauf hin, dass diese Anforderungen weder personell noch finanziell realistisch abbildbar seien, insbesondere in ländlichen Regionen. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert ausdrücklich, dass diese Mehrbelastungen faktisch bei den Vertragsärzten ankommen werden.

Integrierte Notfallzentren und die Gefahr paralleler Versorgungsstrukturen

Ein weiterer Kernbestandteil der Reform ist der Aufbau integrierter Notfallzentren an Krankenhausstandorten. Diese sollen eine enge räumliche und organisatorische Zusammenarbeit zwischen Notaufnahme und ärztlichem Bereitschaftsdienst ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies, dass Patienten mit akuten Beschwerden direkt am Krankenhaus erscheinen können und dort sowohl ambulant als auch stationär versorgt werden, je nach Ergebnis der Ersteinschätzung.

Die KBV bewertet dieses Konzept ambivalent. So könnte zwar eine solche Struktur einerseits Fehlsteuerungen reduzieren, andererseits bestehe die Gefahr, dass integrierte Notfallzentren faktisch zu dauerhaften ambulanten Parallelstrukturen im Krankenhaus werden. Diese Sorge wird in der HAEV Stellungnahme konkretisiert: Wenn integrierte Notfallzentren auch während der regulären Praxisöffnungszeiten für ambulante Akutfälle geöffnet sind und Leistungen wie Arzneimittelverordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erbringen dürfen, droht eine systematische Verlagerung ambulanter Fälle aus den Praxen in die Krankenhäuser.

Auswirkungen auf Patientenströme und hausärztliche Regelversorgung

Aus Sicht der KBV und des HAEV untergräbt diese Entwicklung die koordinierende Rolle der Hausärzte. Hausärzte übernehmen bislang eine zentrale Lotsenfunktion, indem sie Behandlungen koordinieren, Dringlichkeiten einschätzen und Patienten durch das Versorgungssystem begleiten. Statt einer konsequenten Steuerung über den ambulanten Bereich entsteht ein zusätzliches Zugangstor zur Versorgung, das für Patienten niedrigschwelliger erscheint als der Weg in die Praxis. Dies führt nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Fragmentierung der Versorgung. Hausärztliche Praxen müssen mit sinkenden und weniger planbaren Fallzahlen rechnen, während gleichzeitig ihre indirekte Beteiligung an der Finanzierung der neuen Strukturen steigt.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt beider Verbände betrifft die Frage, wer künftig die Steuerungshoheit über Akutfälle innehat. Der Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass Ersteinschätzung und Weiterleitung in integrierten Notfallzentren maßgeblich unter Verantwortung der Krankenhäuser erfolgen. Damit verlagert sich die Entscheidung über den weiteren Behandlungsweg eines Patienten organisatorisch vom ambulanten in den stationären Bereich.

Die KBV hält dies für einen Systembruch und verweist darauf, dass der Sachverständigenrat bereits 2018 empfohlen hatte, diese Entscheidungen primär ambulanten Ärzten zuzuordnen.

Besonders deutlich wird die Kritik im Bereich der Finanzierung. Der Referentenentwurf sieht vor, neue Notfallstrukturen im Wesentlichen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und aus KV-Verwaltungskosten zu finanzieren. Letztere werden von den Vertragsärzten getragen. KBV und Hausärzteverband sehen darin eine strukturelle Schieflage, da Praxen finanziell belastet werden, obwohl sie zugleich mit dem Verlust von Patienten rechnen müssen.

Gesamteinordnung aus Sicht der ambulanten Versorgung

Während die KBV vor allem die Systemarchitektur betrachtet, kritisiert der Hausärzteverband insbesondere die praktischen Auswirkungen der geplanten Reform im Versorgungsalltag. Beide Verbände bejahen wie die Bundesärztekammer den Reformbedarf im Bereich der Notfallversorgung, sehen jedoch im vorliegenden Referentenentwurf erhebliche Risiken für die Stabilität der ambulanten Regelversorgung und warnen vor einer Schwächung genau jener Strukturen, die bislang einen Großteil der Akutversorgung tragen.

Die drei Vorstände der KBV, Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner kommentierten den Referentenentwurf abschließend wie folgt: „Es ist im Bundesgesundheitsministerium offenbar immer noch nicht angekommen oder wird schlicht ignoriert, dass die Ressourcen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen begrenzt und die Arztzeit zu knapp und damit zu wertvoll ist, um sie in unsinnigen Parallelstrukturen sowie zusätzlichen Diensten zu vergeuden“. Es sei unklar, wie ein im Entwurf vorgeschlagener 24/7-Fahrdienst rund um die Uhr Hausbesuche machen solle – und das mit dem Argument begründet werde, dass dadurch Praxen entlastet würden.

Links zu den Stellungnahmen:

https://www.kbv.de/documents/positionen/stellungnahmen/2025/kbv-stellungnahme-notfallreform-referentenentwurf.pdf

https://www.haev.de/fileadmin/user_upload/2025_12_04_HAEV_Stellungnahme_zur_Notfallreform.pdf