Als wir am 4. Juni 2022 die Prognose veröffentlichten, dass es zum Ende des Jahrzehnts mindestens 100 kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland geben könnte, war diese Einschätzung für viele Beobachter noch ambitioniert. Ende 2021 hatten nach unseren damaligen Recherchen 19 MVZ in kommunaler Trägerschaft ihre Zulassung erfolgreich beantragt und den Betrieb aufgenommen. Filialstandorte waren dabei nicht mitgerechnet.
Heute, vier Jahre später, zeigt sich: Die damalige Prognose war nicht zu optimistisch. Im Gegenteil. Die Entwicklung hat deutlich an Dynamik gewonnen. Nach unseren aktuellen Recherchen gibt es im Sommer 2026 bereits 74 kommunale MVZ in Deutschland. Spätestens Ende 2028 dürfte die Marke von 100 kommunalen MVZ überschritten werden. Damit ist das kommunale MVZ endgültig kein Sonderfall mehr. Es ist zu einem festen Instrument kommunaler Daseinsvorsorge geworden.
Der Strukturwandel der ambulanten Versorgung beschleunigt sich
Die Entwicklung der kommunalen MVZ ist nicht isoliert zu betrachten. Sie ist Teil eines tiefgreifenden Strukturwandels in der ambulanten Versorgung.
Zwischen 2015 und 2024 ist die Zahl der Einzelpraxen von 30.071 auf 24.869 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um 17 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren von 2.490 auf 5.300 und hat sich damit mehr als verdoppelt.

Abbildung 1 Praxisformen 2015-2024, eigene Darstellung
Diese Zahlen zeigen sehr deutlich: Die ambulante Versorgung verschiebt sich weg von der klassischen Einzelpraxis hin zu kooperativen Strukturen. Dieser Trend betrifft nicht nur Ballungsräume, sondern zunehmend auch kleinere Städte und ländliche Gemeinden.
Der Grund liegt auf der Hand. Das alte Modell des freiberuflichen Einzelkämpfers passt immer weniger zu den Erwartungen der nachrückenden Ärztegeneration. Junge Ärzte suchen häufiger Anstellung, planbare Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle, Teamstrukturen und Entlastung von administrativen Aufgaben. Der Arztberuf bleibt attraktiv, aber die klassische Niederlassung mit hohem unternehmerischem Risiko, hoher Arbeitsbelastung und zunehmender Bürokratie verliert an Anziehungskraft.
Für Kommunen entsteht dadurch Handlungsdruck. Wenn die hausärztliche Versorgung vor Ort wegbrechen könnte, reicht es oft nicht mehr aus, Baugrundstücke, Praxisräume oder Willkommenspakete anzubieten. In immer mehr Fällen braucht es tragfähige Organisationsstrukturen, in denen Ärzte angestellt arbeiten können.
Genau an dieser Stelle setzt das kommunale MVZ an.
74 kommunale MVZ im Sommer 2026
Nach unseren aktuellen Recherchen bestehen derzeit 74 kommunale MVZ in Deutschland. Dabei zeigen sich mehrere interessante Befunde.

Abbildung 2 Anzahl, Verteilung und Rechtsformen kommunaler MVZ in Deutschland, eigene Darstellung
Erstens: Kommunale MVZ sind nicht auf eine bestimmte Gemeindegröße beschränkt. Die Spannweite reicht von sehr kleinen Gemeinden bis hin zu Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Das erste kommunale MVZ in Schwarzenborn im Knüll, einer der kleinsten Städte Hessens mit weniger als 1.500 Einwohner, zeigt exemplarisch, dass dieses Modell gerade auch für sehr kleine Kommunen relevant sein kann.
Zweitens: Kommunale MVZ entstehen dort, wo die Sicherung der ambulanten Versorgung politisch und praktisch als kommunale Aufgabe verstanden wird. Entscheidend ist dabei nicht allein die Einwohnerzahl, sondern die örtliche Versorgungslage, die Altersstruktur der Ärzte, die Nachbesetzungsperspektive und der politische Wille der Kommune.
Drittens: Die Entwicklung ist weiter hochdynamisch. Mehr als ein Drittel der heute bekannten kommunalen MVZ wurde erkennbar in den Jahren 2025 und 2026 gegründet oder vorbereitet. Teilweise werden Einrichtungen, die bereits gegründet sind, ihren Betrieb erst später aufnehmen. Die Zahl der kommunalen MVZ dürfte daher in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen.
Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein vorne
Besonders stark vertreten sind kommunale MVZ derzeit in Baden-Württemberg. Dort gibt es 19 Einrichtungen. Auffällig ist die hohe Bedeutung der eingetragenen Genossenschaft: 13 der 19 kommunalen MVZ in Baden-Württemberg sind als eG organisiert, fünf als GmbH oder gGmbH.
An zweiter Stelle folgt Bayern mit 14 kommunalen MVZ. Auch hier spielt die Genossenschaft eine relevante Rolle. Sechs Einrichtungen sind genossenschaftlich organisiert, vier als GmbH oder gGmbH. Die übrigen Einrichtungen nutzen andere Rechtsformen.
Schleswig-Holstein kommt auf zehn kommunale MVZ. Dort dominiert dagegen eindeutig die GmbH bzw. gGmbH. Neun der zehn Einrichtungen fallen in diese Kategorie.
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz weisen jeweils sieben kommunale MVZ auf. Hessen kommt auf fünf, Brandenburg auf vier und Sachsen auf ein kommunales MVZ.
Diese Verteilung zeigt: Das kommunale MVZ ist kein rein süddeutsches Phänomen mehr. Gleichzeitig gibt es deutliche regionale Unterschiede bei Rechtsform, Trägerstruktur und politischer Herangehensweise.
Die Rechtsformfrage: GmbH und Genossenschaft prägen den Markt
Von den 74 kommunalen MVZ werden 39 in der Rechtsform der GmbH oder gGmbH betrieben. 19 sind als eingetragene Genossenschaft organisiert. Daneben finden sich Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen und weitere Sonderformen.
Aus unserer Sicht zeigt sich in der Praxis klar: Für die meisten Kommunen ist die GmbH oder gGmbH die naheliegende und tragfähigste Rechtsform. Sie bietet kurze Entscheidungswege, klare Verantwortlichkeiten, unternehmerische Flexibilität und eine deutliche Trennung zwischen politischer Steuerung und operativem Geschäft.
Die Genossenschaft kann ebenfalls eine sinnvolle Lösung sein, insbesondere wenn mehrere Kommunen oder weitere Beteiligte gemeinsam Verantwortung übernehmen wollen. Sie kann in interkommunalen Konstellationen attraktiv sein. Gleichzeitig bringt sie eigene Herausforderungen mit sich: Die Steuerung ist komplexer, die formalen Anforderungen sind höher, und die strategisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Unternehmensführung kann bei der direkten Beteiligung von Ärzten durch die unterschiedlichen Zielsetzungen der Genossen schwierig oder gar beeinträchtigt sein.
Regiebetrieb und Eigenbetrieb sind für ein dynamisches MVZ-Modell dagegen regelmäßig zu schwerfällig. Auch die Anstalt des öffentlichen Rechts ist in vielen Fällen zu starr, wenn es um Wachstum, Beteiligungen, Standortentwicklung oder schnelle operative Entscheidungen geht.
Gesundheitsversorgung erfordert heute unternehmerisches Handeln. Reine Verwaltungsstrukturen sind damit häufig überfordert.
Kommunale MVZ sind überwiegend hausärztlich geprägt
In rund 90 Prozent der kommunalen MVZ steht die hausärztliche Versorgung im Mittelpunkt. Das ist wenig überraschend. Gerade im hausärztlichen Bereich treten Ruhestand, Nachbesetzungsprobleme und fehlende Niederlassungsbereitschaft besonders deutlich zutage.
In mehreren Fällen gibt es zusätzlich fachärztliche Angebote. In wenigen Fällen handelt es sich sogar um rein fachärztliche kommunale MVZ. Die große Mehrheit dient jedoch der Sicherung der wohnortnahen hausärztlichen Grundversorgung.
Auch bei der Größe zeigt sich ein typisches Bild. In mehr als der Hälfte der kommunalen MVZ werden aktuell zwei Ärzte beschäftigt. Das entspricht häufig der Mindestanforderung, um überhaupt eine tragfähige MVZ-Struktur aufzubauen. Einzelne Einrichtungen sind bereits deutlich größer und beschäftigen vier oder mehr Ärzte.
Gerade hier wird sich in den nächsten Jahren viel bewegen. Viele kommunale MVZ starten mit zwei Kassensitzen, werden aber perspektivisch weitere Ärzte, Filialen oder Fachrichtungen integrieren müssen, um langfristig stabil und wirtschaftlich tragfähig zu sein.
Warten ist keine Strategie
Für Kommunen ist die entscheidende Frage nicht mehr, ob sich die ambulante Versorgung verändert. Diese Veränderung findet längst statt. Die entscheidende Frage lautet, wann eine Kommune handeln muss.
Aus unserer Projekterfahrung lassen sich drei Dringlichkeitsstufen unterscheiden.
In der ersten Stufe besteht akuter Handlungsdruck. Praxisschließungen, fehlende Nachbesetzung oder ein Patientenstopp stehen unmittelbar bevor. In dieser Situation beträgt der Handlungsspielraum oft nur noch wenige Monate.
In der zweiten Stufe zeichnen sich Probleme innerhalb der nächsten zwei bis vier Jahre ab. Ärzte sind überlastet, Nachfolger fehlen, der Notfallversorgungsdruck steigt oder Krankenhausstrukturen ziehen sich zurück.
In der dritten Stufe geht es um strategische Standortentwicklung. Noch ist die Versorgung nicht akut gefährdet, aber die Risiken sind erkennbar. Genau dann besteht der größte Gestaltungsspielraum.
Je später eine Kommune reagiert, desto geringer wird ihr Handlungsspielraum. Wer erst handelt, wenn die letzte Praxis geschlossen hat, muss unter deutlich schlechteren Bedingungen verhandeln, rekrutieren und investieren.
Sind kommunale MVZ Zuschussbetriebe?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Muss ein kommunales MVZ dauerhaft bezuschusst werden?
Die kurze Antwort lautet: Nein, nicht zwingend. Kommunale MVZ sind keine Zuschussbetriebe per se. Sie sind aber auch keine Selbstläufer.
In der Startphase sind Anlaufverluste normal. Ein kommunales MVZ muss gegründet, zugelassen, organisatorisch aufgebaut, personell besetzt und in der Bevölkerung etabliert werden. Häufig werden Bestandspraxen übernommen, Prozesse umgestellt, Personalstrukturen angepasst und zusätzliche Ärzte gewonnen. All das kostet Zeit und Geld.
Ein realistischer Entwicklungspfad besteht aus drei Phasen:
Phase eins ist die Anschubfinanzierung. Hier entstehen Gründungskosten, Arztgewinnungskosten und Anlaufverluste.
Phase zwei ist der Aufbau. Die Auslastung steigt, die Prozesse stabilisieren sich, die Patientensteuerung verbessert sich und das MVZ gewinnt an Routine.
Phase drei ist die Break-even-Zone. Nach rund drei Jahren rückt die operative schwarze Null in greifbare Nähe. Dies wird jedoch in einigen Fällen überlagert durch notwendige neue Investitionen (Stichwort Neubau einschl. Ausstattung), insbesondere wenn die Anlaufphase des MVZ noch in den alten Praxisräumen einer eingebrachten Einzelpraxis erfolgte.
Unsere Benchmarks zeigen, dass Anlaufverluste bei kommunalen MVZ in der Startphase normal sind. Mit wachsender ärztlicher Besetzung und stabilerer Auslastung verbessert sich die operative Entwicklung. Entscheidend ist dabei die Größe. Erfahrungsgemäß sind mindestens 3,5 Kassensitze bzw. vier Ärzte nach Köpfen erforderlich, damit ein MVZ wirtschaftlich tragfähig werden kann.

Abbildung 3 Fallstudien zur Wirtschaftlichkeit kommunaler MVZ, eigene Darstellung
Für Kommunen ist deshalb wichtig: Ein MVZ ist eine Investition in die Versorgungsstruktur. Wer ein kommunales MVZ gründet, muss die ersten Jahre finanzieren können und gleichzeitig konsequent auf Auslastung, Arztbindung und Praxisorganisation achten. Dann kann ein kommunales MVZ – sowie MVZ in Trägerschaft von Ärzten – wirtschaftlich tragfähig werden.
Der Unterschied zu Klinik-MVZ
Kommunale MVZ werden gelegentlich mit defizitären Klinik-MVZ verwechselt. Diese Gleichsetzung führt in die Irre.
Viele Klinik-MVZ erfüllen eine andere Funktion. Sie dienen häufig der fachärztlichen Versorgung, der Einweiserbindung oder der strategischen Ergänzung stationärer Strukturen. Wirtschaftliche Defizite werden dort zugunsten anderer Klinikziele in Kauf genommen.
Kommunale MVZ verfolgen dagegen ein anderes Ziel: Sie sichern die wohnortnahe ambulante Versorgung. Sie müssen deshalb nicht automatisch defizitär sein. Entscheidend ist, ob das MVZ ausreichend ärztlich besetzt ist, eine tragfähige Patientenbasis hat und wirtschaftlich konsequent gesteuert wird.
Die Prognose von 2022 war erst der Anfang
2022 lautete unsere Prognose: Zum Jahreswechsel 2029/30 könnte es mindestens 100 kommunale MVZ in Deutschland geben.
Heute ist absehbar, dass diese Zahl früher erreicht werden dürfte. Mit 74 kommunalen MVZ im Sommer 2026 ist der Markt deutlich weiter als damals erwartet. Die Dynamik der Jahre 2025 und 2026 zeigt, dass sich immer mehr Kommunen aktiv mit der Sicherung der ärztlichen Versorgung auseinandersetzen.
Gleichzeitig wird die Marktransparenz schwieriger. Nicht jedes kommunale MVZ ist auf den ersten Blick als solches erkennbar. Die Firmierung lässt häufig keinen direkten Rückschluss auf die Trägerstruktur zu. Bei Genossenschaften ist die Beteiligtenstruktur oft nur über das Genossenschaftsregister nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass sich Beteiligungen, Arztzahlen, Standorte und Filialen laufend verändern.
Gerade deshalb ist eine laufende Marktbeobachtung notwendig. Die Zahl von 74 kommunalen MVZ ist kein Endstand, sondern eine Momentaufnahme.
Fazit: Das kommunale MVZ wird zum Regelmodell der kommunalen Daseinsvorsorge
Kommunale MVZ sind in der Versorgungslandschaft längst keine Exoten mehr. Sie sind mehr als nur eine Notlösung für einzelne besonders betroffene Gemeinden. Sie entwickeln sich vielmehr zu einem wichtigen Baustein der ambulanten Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum und in kleineren Städten.
Der entscheidende Treiber ist nicht allein der Ärztemangel, sondern der Strukturwandel des Arztberufs. Die nachrückende Ärztegeneration sucht Sicherheit, Flexibilität, Teamstrukturen und Entlastung von unternehmerischem Risiko. Kommunen, die ärztliche Versorgung sichern wollen, müssen darauf reagieren.
Das kommunale MVZ bietet hierfür einen geeigneten Rahmen. Es ist aber kein Selbstläufer. Es braucht politische Rückendeckung, eine geeignete Rechtsform, unternehmerische Steuerung, ausreichende Größe und realistische Erwartungen an die Wirtschaftlichkeit.
Die nächste Schwelle ist absehbar: Spätestens Ende 2028 dürfte es mehr als 100 kommunale MVZ in Deutschland geben. Wir müssen daher unsere Prognose aus dem Jahr 2022 anpassen und gehen aufgrund der aktuell zu beobachtenden Dynamik von mindestens 150 kommunalen MVZ im Jahr 2030 aus.
Für Kommunen bedeutet das: Wer heute noch abwartet, wartet nicht in einem stabilen Markt. Er wartet in einem Markt, der sich gerade neu ordnet.

