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Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung

Planung Kassenärztliche Vereinigung

Planung Kassenärztliche Vereinigung

Zugrundeliegende Systematik

Rund 165.000 Ärzte und Psychotherapeuten stellen die ambulante vertragsärztliche Versorgung sicher. Das wichtigste Instrument für die Steuerung der medizinischen Versorgung ist die kassenärztliche Bedarfsplanung. Diese legt seit 1977 fest, wie viele Kassen- bzw. Vertragsärzte je Arztgruppe auf wie viele Einwohner kommen dürfen.

In § 99 SGB V heißt es zur Bedarfsplanung: Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen, sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss passte die seinerzeitige Richtlinie zur Bedarfsplanung der Ärzte zum 1. Januar 2013, zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 und in Kraft getreten am 6. Januar 2016, entsprechend an. Durch die Einteilung der Arztgruppen in vier Versorgungsebenen nach ihrem jeweiligen Spezialisierungsgrad, kam es zu unterschiedlich großen Planungsbereichen. Die Bedarfsplanung orientiert sich seitdem an den vier folgenden Versorgungsebenen:

Hausärztliche Versorgung

Hausärzte werden wohnortnah und flächendeckend auf der Basis sogenannter Mittelbereiche (Anzahl 883 bundesweit) geplant. Diese Definition geht zurück auf das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das Mittelbereiche für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen heranzieht. Für die hausärztliche Versorgung gilt die bundesweit einheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1.671 Einwohner, die jedoch regional angepasst werden kann. (Lesen Sie auch: Weniger Ärzte müssen in Zukunft mehr Medizinisches leisten)

Allgemeine fachärztliche Versorgung

Unter der Arztgruppe „allgemeine fachärztliche Versorgung“ werden Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Kinderärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden und Urologen zusammengefasst.

Die Bedarfsplanung dieser Arztgruppe erfolgt auf Grundlage der 295 Landkreise/Kreisregionen und der 107 kreisfreien Städte in Deutschland. Hierbei wird davon ausgegangen, dass für die allgemeine fachärztliche Betreuung eine geringere räumliche Nähe als für die hausärztliche Betreuung erforderlich ist.

Verhältniszahlen KV

Verhältniszahlen KBV

Die Verhältniszahlen

Der Planung der Kassenärztlichen Vereinigungen in den jeweiligen Mittelbereichen liegen sogenannte Verhältniszahlen zu Grunde. Diese können aufgrund signifikanter Unterschiede hinsichtlich der demographischen Struktur oder der Mortabilität minimal von Mittelbereich zu Mittelbereich angepasst werden. So soll rechnerisch ein niedergelassener Hausarzt auf je 1.671 Einwohner kommen. Die Verhältniszahl lässt jedoch auch Rückschlüsse hinsichtlich der Attraktivität einer Niederlassung zu. Die hohen Verhältniszahlen bei vielen Fachärzten erklären auch deren Niederlassung in überwiegend städtischen Ballungsgebieten mit höheren Bevölkerungszahlen. So benötigt ein Hautarzt statistisch betrachtet ca. 40.000 Einwohner im Einzugsgebiet seiner Praxis, um wirtschaftlich rentabel arbeiten zu können. Bei Kinder- und Frauenärzte wurde die Verhältniszahl bereits auf die entsprechenden Zielgruppe heruntergebrochen.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

In der Arztgruppe der spezialisierten fachärztlichen Versorgung sind Anästhesisten, fachärztliche Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater und Radiologen zusammengefasst. Die Planung erfolgt innerhalb der bundesweit 97 Raumordnungsregionen. Im Schnitt sind bundesweit etwa vier Kreise zu einer Raumordnungsregion zusammengefasst.

Gesonderte fachärztliche Versorgung

Die Arztgruppe der gesonderten fachärztlichen Versorgung mit Humangenetikern, Laborärzten, Neurochirurgen, Nuklearmedizinern, Pathologen, Physikalischen und Rehabilitationsmedizinern, Strahlentherapeuten und Transfusionsmedizinern wurde zum 1. Januar 2013 neu in die Bedarfsplanung aufgenommen. Ärzte der gesonderten fachärztlichen Versorgung sind häufig ohne Patientenkontakt tätig und werden im Gebiet der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen geplant. Diese orientieren sich am Bundesland.Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen mit zwei Kassenärztlichen Vereinigungen. (Lesen Sie auch: Hausärztemangel zwingt Kommunen zum Handeln)

Hier geht es zur Studie: Lösung des Ärztemangels: Zahlen, Daten & Fakten. Eine Grundlagendarstellung.