Ärztemangel: Im 7. Altenbericht vom November 2016 steht bereits die Zuständigkeit der Kommunen
11. Februar 2018
Mangel an Allgemeinmediziner: Kein Umsetzungsproblem sondern ein Erkenntnisproblem
14. Februar 2018

Aus der Praxis: Arztpraxis ist nicht gleich Arztsitz

„Hausärzte – Mehr als 2.000 Arztpraxen unbesetzt. Bundesweit fehlen Ärzte. Vor allem auf dem Lande stehen viele Praxen leer.“ – So titelte ganz lang am 25. Januar 2018 eine Qualitätszeitung. Der Beitrag hat viel Aufmerksamkeit erzeugt. Er schien das akute Problem (endlich) zu benennen. – Wirklich? – Einige unserer Gesprächspartner meinten aber, dass die Problembenennung falsch ist. Zuletzt würden Bürgermeister damit verleitet von Abgeber-Ärzten deren Arztpraxis inkl. Haus zu kaufen. So in einer niederbayerischen Gemeinde vor einiger Zeit geschehen … Der schaut jetzt was er mit der gekauften Immobilie in den nächsten Jahren macht.

Nein, die Arztpraxen sind regelmäßig nur für sechs Monate „unbesetzt“, danach ist schlichtweg nach den gängigen KV-Regeln der „Arztsitz“ (ist so etwas wie eine Lizenz/Genehmigung zur Abrechnung der Honorarleistungen in der GKV) für die Kommune verloren. Die leere Arztpraxis bleibt, soweit nicht ein anderer Mieter eingezogen ist.

Also es dürfte sich bei den 2.600 „Arztpraxen“ recht häufig bereits nur mehr um einen Immobilienleerstand handeln. Übrigens: Experten schätzen, dass etwa 80 Prozent der Einzelpraxen auf dem Lande nicht mehr zukunftstauglich sind bzw. bereits vorher nicht waren (Stichwort Einzelpraxis als Auslaufmodell). Diesen „Arztpraxen“ als Immobilie braucht man also nicht nachtrauern…

Hier geht es zur Publikation: Wie ist dem Ärztemangel auf dem Lande zu begegnen?