Ärztemangel Sachsen
Zukunft der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen
22. November 2023
Anzahl MVZ Deutschland
400 neue Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
11. Dezember 2023

Neustart beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant offenbar einen Neustart beim geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Laut dem Medienbericht soll der Entwurf um verschiedene Themen ergänzt werden. Eins davon sind restriktivere Regeln für investorengetragene MVZ (iMVZ). Außerdem sollen die Gründung genossenschaftlich getragener MVZ und eine Initiative für die Schaffung von mehr Medizinstudienplätzen Eingang in den Gesetzesentwurf finden. Der bisherige Entwurf des GVSG sieht für die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren in der Rechtsform einer GmbH bereits deutliche Erleichterungen vor.  (Lesen Sie auch: Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht in Primärversorgungszentren die Zukunft)

Der ursprüngliche Referentenentwurf für das GVSG wurde im Juni 2023 vorgelegt. Mit dem Gesetz möchte die Regierung die Gesundheitsversorgung in den Kommunen stärken. Intensiv diskutiert wird seitdem unter anderem über den Aufbau eines Netzes von Gesundheitskiosken.

„Wir müssen zugeben, dass wir jetzt ein Jahr mit dem Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz unterwegs sind. Und da muss man nicht lange drum rumreden: Der hängt in der Bundesregierung fest“, sagte Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 im BMG.

Man habe zwar eine Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung durchgeführt, aber noch stehe die übliche Anhörung der betroffenen Verbände und der Bundesländer aus, bevor ein Kabinettsentwurf erstellt werden kann. Nun soll ein neuer Start kommen: „Ich werde auf die Re-Start-Taste drücken. Der Entwurf bleibt auf der Ebene, wo er jetzt ist. Ich werde den Entwurf, so wie er bekannt ist, mit den bekannten Regelungen zu den Gesundheitskiosken und den Gesundheitsregionen noch einmal neu in die Ressortabstimmung geben“, erklärte Weller.

Zusätzlich soll der neue Entwurf um Regelungen für das Engagement von Investoren in den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erweitert werden. Es solle vor allem ermöglicht werden, künftig genossen­schaftliche MVZ zu gründen. „Wir werden die Medizinstudienplätze, die geschaffen werden sollen, auch dort aufnehmen. Und dann hoffen wir, dass wir sehr zügig in die Verhandlungen kommen können und damit in einem überschaubaren Zeitraum im Kabinett landen können“, so Weller.

Man habe im Ministerium früh geplant, dass die Daseinsvorsorge wieder verstärkt vor Ort konzentriert werden müsse. Daher sei schon früh in der Amtszeit ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht worden. „Wir wollen die Versorgung wohnortnah, entsprechend den Bedarfen und der Morbidität organisiert wissen. Daher soll vor Ort die Vernetzung stärker ausgebaut werden.“ Es müsse unterschiedliche Lösungen und Antworten für Ballungsgebiete sowie für ländliche Regionen gefunden werden. Beispielsweise, wenn auf dem Land die fachärztliche Versorgung nicht immer gewährleistet werden könne oder es Ballungsgebieten vor allem Probleme beim Zugang zur Versorgung durch Sprachbarrieren gebe.

In den geplanten Gesundheitskiosken sollen künftig gezielte Präventionsangebote gemacht werden können, die vor Ort notwendig sind. „Wir wollen, dass dort konkret geholfen wird. Auch mit der Vermittlung von Arztterminen. Es soll ein Ort der Kümmerei werden“, so Weller. Er betonte, dass es viele Menschen gebe, die Unterstützung benötigen, bei der Vereinbarung von Arztterminen oder beim Lesen von Behandlungsplänen von chronischen Erkrankungen. „Es gibt Menschen, die an die Hand genommen werden müssen.“

Die Kritik aus der Ärzteschaft an den Kiosken wehrte er ab: „Es soll ausdrücklich keine Parallelstrukturen und keine Konkurrenz zur niedergelassenen Ärzteschaft geben“, betonte Weller. „Im Gegenteil: Es soll unterstützen, dass Menschen in die Versorgung kommen.“

Ein Gesundheitskiosk soll in einer Region auf Antrag der Kommune entstehen, sie bekommen das Antragsrecht, führte Weller aus. Mit den Krankenkassen soll dann ein einheitlicher Vertrag geschlossen werden, ein wettbewerblicher Spielraum solle für die Kassen nicht bestehen. Die Gestaltungsfreiheit für den Kiosk sei dann aber groß – je nach Bedarf vor Ort. „Es geht nicht darum, Hamburg-Billstedt eins zu eins nachzubilden. Eher soll es um die Vernetzung gehen.“

Bei der Finanzierung sollen 20 Prozent die Kommunen tragen, 80 Prozent die Krankenkassen. Kommunen können ihren Beitrag auch beispielsweise durch Räumlichkeiten einbringen. „Diese Finanzierungssystematik ist extrem wichtig: Wir wollen medizinische und soziale Indikationen zusammen bekommen. Wir können nicht dauerhaft die Leute getrennt nach Sozialgesetzbüchern beraten. Medizinische Probleme und soziale Probleme bedingen einander“, betonte Weller.

Fazit und Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass eine Kompromisslösung bzgl. der Etablierung von Gesundheitskiosken und der Zugangsbegrenzung von Investoren hinsichtlich der Gründung von fachärztlichen MVZ-Ketten gefunden werden wird. Der Gesetzesentwurf würde für zahlreiche vom Ärztemangel betroffenen Kommunen spürbare Erleichterungen bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren bedeuten und diesen deutlich mehr Möglichkeiten als bisher bieten sich hinsichtlich der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen ambulant-medizinischen Versorgung zu engagieren. Diese Neuerungen stehen erfreulicherweise nicht zur Debatte, sodass an dieser Stelle auf den bisherigen Entwurf verwiesen werden kann. Insgesamt ist der Schritt des BMG zu begrüßen, da hierdurch der Gesetzesentwurf erneut an Dynamik gewinnen sollte. (Lesen Sie auch: Gesetzgeber plant deutliche Erleichterungen bei der Gründung kommunaler MVZ)

Quelle: Pressemitteilung aerzteblatt.de vom 07. Dezember 2023.