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Durch Renteneintritt der ‚Baby-Boomer’ droht haus- und fachärztliche Versorgungslücke

Ärztemangel

Durchschnittsalter der Vertragsärzte seit 2001 von 49,8 auf 54,6 Jahre (2021) angestiegen 

Dass der Fachkräftemangel längst in der medizinischen Versorgung angekommen ist und sich auch dort weiter verschärft, zeigt nicht nur der Umstand, dass viele Vertragsärztinnen und -ärzte (im Folgenden Ärzte) händeringend medizinische Fachangestellte sowie Mitarbeiter anderer Gesundheitsfachberufe für ihre Haus- und Facharztpraxen suchen. Auch die Praxisinhaber selbst werden absehbar zu einer raren Ressource auf dem hart umkämpften Markt der ärztlichen Gesundheitsversorgung. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Der sukzessive Renteneintritt der geburtenstarken „Baby-Boomer“-Jahrgänge 1955-1969 sowie der ungebrochene Trend zur Teilzeitarbeit. (Lesen Sie auch: Hausärztemangel in Deutschland – Ein Blick in die Glaskugel)

So zeigt ein Blick auf die Daten des Bundesarztregisters für die Jahre 2001 bis 2021 eine deutliche Verschiebung der Vertragsärzteschaft in höhere Altersbereiche. Während das Durchschnittsalter der niedergelassenen Haus- und Fachärzte 2001 lediglich bei 49,8 lag, stieg es bis zum Jahr 2011 auf 52,7 und bis 2021 weiter auf 54,6 Jahre an. Die Anzahl junger Ärzte bis 45 Jahre ist 2001 deutlich höher als 2011, 2021 zwar höher als 2011 – aber immer noch weit niedriger als 2001. Gleichzeitig sind die ältesten noch praktizierenden Mediziner 2021 bereits über 80 Jahre alt. Der älteste praktizierende Mediziner findet sich in Baden-Württemberg mit 94 Jahren (!). 2001 waren die ältesten Vertragsärzte nur etwa 70 Jahre alt. Die hohe Anzahl der Vertragsärzte zwischen 57 und 60 Jahren im Fokusjahr 2021 zeigt die enorme Welle der zu erwartenden Ruhestandseintritte in den nächsten fünf bis sieben Jahren an. Die ausgewerteten Daten zeigen zudem, dass die Zahl der an der Versorgung beteiligten Vertragsärzte seit 2001 von 117.650 um 25.451 (bzw. um 21,6 Prozent) auf 143.101 gestiegen ist. Durch den Trend zur Anstellung und zu Teilzeitmodellen sinkt jedoch die Versorgungsleistung je Arzt. So stieg der Anteil angestellter Vertragsärzte und Psychotherapeuten seit 2013 von 14 auf 26 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil von Vertragsärzten und Psychotherapeuten in Teilzeit stieg im gleichen Zeitraum von 12 auf 33 Prozent. Kurzum: Selbst wenn eine freie Stelle nachbesetzt wird, bedeutet das nicht unbedingt, dass damit die gleiche Versorgungsleistung für die Patienten wie zuvor zur Verfügung steht. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Auswertung des Bundesarztregisters für die Jahre 2001 bis 2021, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Mai 2023 veröffentlicht hat.

Quelle: Zi 2023

„Wir befinden uns auch in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor einer Zeitenwende. Aus dem vermeintlichen Überangebot ist eine drohende Unterversorgung geworden. Heute reden wir über Probleme bei der Terminvergabe. Die tragende Säule der medizinischen Versorgung in Deutschland wird personell deutlich schwächer werden. Seit Ende der 1970er Jahre schien es in der Gesundheitspolitik notwendig, den Zugang zur Niederlassung zu bremsen und auch die Tätigkeit von Vertragsärztinnen und -ärzten als Teil der Ausgabenbegrenzung möglichst weitgehend durch Regulierung einzuschränken. Vor der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, das eine restriktive Bedarfsplanung vorsah, beantragten viele Medizinerinnen und Mediziner noch die Zulassung für eine Niederlassung. Jetzt kommt diese Generation der ‚Baby-Boomer‘ in das Ruhestandsalter. Damit wird die Zahl der in der Versorgung verfügbaren Ärztinnen und Ärzte laufend abnehmen und die Zahl offener Sitze massiv ansteigen. Gleichzeitig werden jüngere Medizinerinnen und Mediziner der Patientenversorgung nicht mehr im gleichen zeitlichen Umfang zur Verfügung stehen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. (Lesen Sie auch: Sind kommunale MVZ Zuschussbetriebe?)

„Eine zunehmende Anzahl von Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums und der Facharztweiterbildung ist bis Mitte der 2030er Jahre nicht in ausreichendem Umfang zu erwarten. Das Zusammenspiel hoher Renteneintrittszahlen, sinkender Versorgungsleistung je Arzt und einer eher steigenden zukünftigen Inanspruchnahme der deutlich älter werdenden Patientinnen und Patienten führt zu großen Herausforderungen, die medizinische Versorgung in Zukunft abzusichern. Das Engagement vieler älterer Ärztinnen und Ärzte weit über das Ruhestandsalter hinaus kann dies nicht ausgleichen. Wer Versorgungslücken insbesondere in den ländlichen Regionen mindern will, muss jetzt die Niederlassung fördern. Das ist Teil der Daseinsvorsorge. Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die geeignet sind, Ärztinnen und Ärzte zu motivieren der Patientenversorgung mehr Lebenszeit zu widmen. Das bedeutet: Mehr Gestaltungsspielräume, konsequente Entlastung von Verwaltungsaufgaben und eine höhere Attraktivität der Niederlassung“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende abschließend.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Pressemitteilung vom Mai 2023