Im Übrigen ist der Hausärztemangel nicht nur ein Problem „auf dem Lande“. Auch Millionenstädte wie München sind mit ihren sozialschwachen Stadtteilen davon massiv betroffen. In NRW ist das Thema bereits seit Jahren bekannt. Die bisherigen Planungsbereiche der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen diese Fehlentwicklung. Der Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 (Zeilen 4543ff.) liefert dazu „Munition“. In Bayern müssten es in etwa 600 – 800 Mittelbereiche für die hausärztliche Versorgung werden.
So weist die Kassenärztliche Vereinigung für die Großregion München bei über 2,038 Mio. Einwohnern und 1.538 Hausärzten nur e i n e n Mittelbereich zur Planung aus. Die parteilose Sozialreferentin der Stadt München hat sich des Problems antragsseitig schon angenommen (Abendzeitung vom 29.12.2017).
Das Problem dabei liegt aber bereits in der Begrifflichkeit des Koalitionsvertrags, so wird dort hinsichtlich der Bedarfsplanung von der „V e r t e i l u n g der Arztsitze“ gesprochen (Zeile 4546). Der größte Teil aller Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland stuft aber das Niederlassungsrecht und die Freiberuflichkeit der Ärzte jedoch als höherrangig ein. Somit kann von einer „Verteilung“ sowieso nicht gesprochen werden (Stichwort kommunale Initiative).
Die verfügbaren zu „verteilenden“ Ärzte reichen in den nächsten Jahren sowieso nicht aus. Insoweit fehlt wohl das Element einer gezielten „Priorisierung“. Das Resultat des seit über zehn Jahren aufgelaufenen Ärztemangels sehen wir an Bundesländern wie z.B. NRW: Dort gibt es nicht einmal 50% 1:1-Nachrücker-Ärzte.