Es ist gut und löblich, dass „Modellprojekte“ zur Linderung oder gar Abwendung des Landarztmangels staatlicherseits initiiert werden. Aber auch sozialschwache Großstadtreviere sind davon betroffen. (Anm.: Siehe Blog-Beitrag „Hausärztemangel – auch Millionenstädte sind betroffen“) Schließlich sollen die Ergebnisse der Modellprojekte, so der regelmäßige Anspruch der mit Steuergeldern operierenden ministeriellen Förderer, von Anderen übernommen und in der Fläche „ausgerollt werden“. Wer das ist, wird bezeichnenderweise nicht konkretisiert.
Letzteres passiert aber so gut wie nie. Woran liegt das? Dazu gibt es Antworten aus mehreren Perspektiven:
Zum einen ziehen „Modellvorhaben“ regelmäßig Akteure an, welche „gerne dabei sind, auch allgemein etwas lernen bzw. sich mit ihrer Erfahrung einbringen wollen. Außer Arbeit bzw. auch Freizeit „kostet“ es regelmäßig nichts, vielmehr locken hie und da noch Extra-Einkünfte. Manchmal zieht es auch ein Plus an Reputation bei Förderstellen nach sich. Dieser Personenkreis liegt häufig nahe dem, die wissen, dass „Modelle“ als Test- oder Pilotvorhaben unverbindlich sind. Da gilt regelmäßig der Tenor: „Das wird sowieso nicht umgesetzt, weil…“.
Zum anderen geht hinsichtlich solcher „Modellvorhaben“ häufig eine Verwissenschaftlichung (Stichwort: Versorgungsmodelle) des ganzen Vorgehens mit folgendem Vorbehalt einher: Erst wenn sich das Modell-Ergebnis zig-Mal erfolgreich wiederholen lässt, ist es „praxistauglich“ und in der „Fläche ausrollbar“. Da scheitert auch schnell der G-BA an dieser hohen Hürde.
Nun, in der Fläche ausrollbar, das werden die meisten Modellvorhaben nie werden, weil die Begrifflichkeit „Modell“ in die Irre führt. Es wird unternehmerisches Handeln – bei „Modellprojekten“ wird das finanzielle Risiko durch die Fördergelder ausgeschlossen – bestenfalls einfach nur „simuliert“ und die zentrale Bedingung der unternehmerischen Verantwortung einschließlich des damit einhergehenden (finanziellen) Risikos ausgeblendet (Stichwort kommunale Initiative).
Aus dieser Perspektive betrachtet sind entsprechende Lösungen auch aus einem weiteren Grund nicht multiplizierbar: „Unternehmerisches“ ist gerade beim Thema „nachhaltige Beseitigung des Hausärztemangels“ immer individuell, personenbezogen und von den obwaltenden Umständen und Bedingungen vor Ort in den Kommunen abhängig. Ein „Ausrollen“ in der Fläche ist damit gegenstandslos, das ging bestenfalls noch bei den zuletzt etwa 380 DDR-Landambulatorien. Das will aber zurecht niemand.