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Landarztmangel: Wieso es wichtig ist, dass Kommunen involviert werden

Landärzte gesucht

Es gibt immer mehr Kommunen, die das Problem des Landarztmangels erkennen. Spätestens dann, wenn die Schließung einer Einzelpraxis oder der Rückzug einer Apotheke absehbar werden, hat der häufig diskutierte Ärztemangel die eigene Gemeinde oder Stadt erreicht. In einigen Kommunen vollzieht sich diese Entwicklung bereits seit fünf bis sieben Jahren.

In den vergangenen Jahrzehnten stand die ärztliche Bedarfsplanung nachvollziehbar nicht auf der kommunalen Agenda, gab es doch ausreichend Nachwuchsmediziner. Die Verteilung der vorhandenen Ärzte erfolgte nahezu automatisch über die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Länder. Diese Situation hat sich innerhalb des vergangenen Jahrzehnts grundlegend geändert: Es stehen für eine automatische Verteilung durch die KVen zu wenige Ärzte zur Verfügung. Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht verteilt werden.

Eine Kommune, die sich dieser Ausgangslage bewusst wird, kommt folgerichtig zum Schluss, selbst tätig werden zu müssen, wenn man die eigene ärztliche Versorgung auch in Zukunft sicherstellen will. Auch die Bundesregierung hat diese Entwicklung im November 2016 in ihrem Siebten Altenbericht nochmals deutlich unterstrichen. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der Bundestag dieser Empfehlung folgen wird und die Verantwortlichkeit hinsichtlich der ärztlichen Versorgung gleichberechtigt den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kommunen übertragen wird. Noch Ende 2018 soll aller Wahrscheinlichkeit nach ein vom Bayerischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zum Aufbau kommunaler Medizinischer Versorgungszentren als Lösungsansatz gegen den Ärztemangel veröffentlicht werden. Mit dieser Entwicklung ist deutlich erkennbar, dass die Verantwortung hinsichtlich der ärztlichen Versorgung mittelfristig auch den Kommunen übertragen wird.

Unterschiedliche Interessenlage aller Beteiligten

Ein Beispiel von Hunderten: Nachdem ein Stadtrat das Thema nahezu beschlussfertig nach dem Motto „Wir kümmern uns sofort darum“ auf der Tagesordnung hatte, meldete sich einer der örtlichen Abgeber-Ärzte von sich aus dahingehend, dass er jemand hätte, der seine Einzelpraxis offensichtlich als Zweigpraxis „weiterführen und übernehmen“ will (Stichwort Praxis-Abgeber). Er bräuchte, um das Beispiel abzuschließen, allerdings noch zwei bis drei Monate Zeit. So weit so gut und im ersten Moment auch – insbesondere für den nunmehr „Kosten sparenden“ Stadtrat – erfreulich.

Im Gegensatz zur Kommune, ist das primäre Ziel bei Abgeber-Ärzten in der Regel jedoch der Verkauf des Arztsitzes, weniger die damit einhergehende Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in der jeweiligen Gemeinde. Mittlerweile sind hier recht professionell vorgehende „Aufkäufer“ von Arztsitzen zu Gange. Klappt das dann mit der Filiale nicht, schließt der Käufer des Arztsitzes diese und nimmt den Arztsitz eben woanders hin. Einige Kommunen haben dies schon leidvoll – teilweise unter Einsatz größerer Fördersummen – erfahren müssen.

Nun, zusätzlich können aus den im Beispiel veranschlagten harmlosen zwei bis drei Monaten recht schnell mehr als ein halbes ggf. auch ein ganzes Jahr werden: Es geht vordringlich um den „Preis“, da wird „gepokert“. Doch dieser Zeitverlust ist insoweit nicht zu unterschätzen, da die Sache nicht besser wird: Die betreffende Ärztekohorte wird weiterhin älter, mögliche Opportunitäten und das Zeitfenster für günstige Konstellationen „verlaufen im Sande“.

Der Trend geht hin zum kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum

Es ist also zweckmäßig, sich als Kommune hier rechtzeitig einzubringen und das Gespräch auch mit dem Übernehmer-Arzt zu suchen. Dabei ist die eigene Kooperationsbereitschaft verantwortungsbewusst zu signalisieren und ein eigenes Konzept in Richtung Medizinisches Versorgungszentrum mit kommunaler Beteiligung im richtigen Moment auf den Tisch zu legen. Ein solches Vorhaben unter kommunaler Beteiligung steht nicht nur für die Seriosität des gesamten Projekts, sondern hat ebenfalls eine starke positive Außenwirkung, gilt ein solcher Mitbetreiber doch als fairer Arbeitgeber. Gleichzeitig kann die Kommune selbst auf Jahre die ärztliche Versorgung richtungsweisend mitbestimmen. Böse Überraschungen, wie von der Schließung einer Arztpraxis erst im Nachhinein aus der Zeitung zu erfahren, gehören damit der Vergangenheit an. Die ersten kommunalen MVZ gibt es derzeit bereits, mit steigender Tendenz. Das Bundesland Bayern wird hierbei – auch angesichts der wohl bald ausgesprochenen Empfehlung durch das Bayer. Gesundheitsministerium – eine Vorreiterrolle einnehmen.

Nur mit dem kommunalen Entschluss sich auch als „Gesundheitsversorger“, z.B. in der Rolle eines Mitbetreibers bzw. Gesellschafters einzubringen, kann die Nachhaltigkeit der Lösung für eine Sicherung der kommunalen Gesundheitsversorgung in diesem Bereich gewährleistet sein (Stichwort kommunale Initiative).

Hier geht es zur Publikation: Wie ist dem Ärztemangel auf dem Lande zu begegnen?