Kommunales MVZ Rechtsgutachten
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Gründung kommunales MVZ
Ärztemangel: Schritte zur Gründung kommunaler MVZ
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Landarztquote: Ein Lösungsbeitrag für die Zeit nach 2030

Landarztquote Ärztemangel

Niedriges Studienplatzangebot „Humanmedizin“ bleibt 

Aus der im „Masterplan Medizinstudium 2020“ vom März 2017 durch eine Bund-Länder-Konferenz festgeschriebenen geplanten “Stärkung der Allgemeinmedizin” resultierte die sogenannte „Landarztquote”, die es den Ländern ermöglichte Anreize für die Niederlassung von jungen Allgemeinmedizinern im ländlichen Raum zu schaffen. Eine „Landarztquote“ erhöht jedoch nicht das Studienangebot im Bereich der Humanmedizin, sondern soll zielgenauer wirken. Der Umfang des Studienplatzangebotes bleibt so wie es ist. Man erinnert sich: Das Studienangebot wurde in den 1980er/1990er Jahre in den Landesparlamenten von seinerzeit etwa 17.400 in den alten Bundesländern auf mittlerweile etwa 11.500 in Gesamtdeutschland reduziert. In den letzten zwei bis drei Jahren wurde dieses Angebot in mehreren Bundesländern hunderterweise erhöht. 

Grundsätzlich „schließt“ die „Landarztquote“ nach vielen Jahrzehnten irgendwie eine „Regelungslücke“, da man wg. der grundgesetzlich garantierten Berufs- und Niederlassungsfreiheit keinem Arzt einen bestimmten Ort zur Berufsausübung zuweisen darf. Bei Lehrkräften weiß man allerdings, dass man den Beruf nur an den Orten ausüben kann, an dem es auch eine entsprechende Schule gibt. Das gleiche gilt übrigens im Prinzip auch z.B. für Soldaten, Polizisten, Notare, Professoren oder auch Bezirks-Kaminkehrermeister. Wo keine Kaserne, keine Polizeiinspektion, kein freiwerdender Notar- oder Bezirks-Kaminkehrermeister-Sitz und eine Universitäts- oder Hochschul-Infrastruktur ist, kann man zwar wohnen aber nicht im betreffenden Beruf arbeiten. Soweit zur Einordnung. (Lesen Sie auch: Unterschiedliche Lösungen zur Bewältigung des Ärztemangels – Interview)

Landarztquote – was ist das?

Was beinhaltet der „Masterplan Medizinstudium 2020“? Die Länder können diesem zufolge bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber oder Bewerberinnen vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten sowie über hierzu abrufbaren finanziellen Förderungen. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können.“ (Quelle: Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium 1/2017: Masterplan Medizinstudium 2020)

Woher die eher unauffälligen „10 Prozent“ kommen – man denkt bei „Land“ spontan wohl eher an 20, 25 oder 30 Prozent – bleibt allerdings im Unklaren. Positiv ist allerdings die Abkehr vom Numerus clausus als Dogma der Mediziner-Qualifikation.

Das belegen auch rasch die Statements auf entsprechenden Internet-Portalen: „Auch zählen für die Zulassung nicht mehr nur gute Noten (nicht zu verwechseln mit guter Eignung), sondern es verpflichten sich im Idealfall Menschen, die wirklich Landärzte werden wollen. Soziale Faktoren aber auch analytisches Denken kommen beim Auswahlverfahren stärker zum Tragen. Landärzte lernen ihre Patienten über Jahre kennen, in der Stadt und in der Klinik sieht man sie in der Regel nur kurz und selten mehr als einmal. Für viele Mediziner ist dies ein reizvolles Berufsbild.“ (Quelle: landarzt-sein.de, Pressemitteilung 02.09.2021)

Bundeseinheitlich ist die vertragliche Verpflichtung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region hausärztlich tätig zu sein. Wer den Vertrag nach dem Medizinstudium und (in) der Facharztweiterbildung nicht erfüllt, muss mit bundesweit einheitlichen Strafzahlungen von bis zu 250.000 Euro rechnen.

Wie die jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen, der Umfang der Landarztquote, das Prozedere, der Stand der Entwicklung usw. aussehen, wird anhand von fünf Bundesländern skizziert.

Landarztquote Ärztemangel Landarztmangel

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, welches die Landarztquote einführte. Grundlage ist das „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen – LAG NRW)“ vom 18. Dezember 2018. Dieses wurde am 21. Februar 2020 mit Hilfe der Landarztverordnung – LAG-VO konkretisiert. Das Landeszentrum für Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) ist mit der Durchführung der Landarztquote betraut. 

Mit dem Wintersemester 2019/2020 wurden in NRW erstmals 170 Studienplätze (7,6% der Studienplätze außerhalb des sonstigen Vergabeverfahrens) an Bewerber vergeben.

Baden-Württemberg 

Die Landarztquote beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg vom 4. Februar 2021 (Landarztgesetz)“. Ziel des „alternativlosen“ – so die Antragsbegründung vom 8. Dezember 2020 – Gesetzes ist die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Baden-Württemberg mittels 75 Studienplätzen. Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote und das Bewerbungsverfahren ist das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart.

Im Herbst 2021 sind unter den Studienanfängern des ersten Semesters erstmalig auch Medizinstudierende nach der Landarztquote. Von rund 450 eingegangenen Bewerbungen wurden 171 Bewerber vom zuständigen Landesgesundheitsamt zu Auswahlgesprächen eingeladen. 

Der zuständige Gesundheits- und Sozialminister zeigte sich über das Ergebnis der Auswahlgespräche zufrieden: „Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber haben allesamt gemein, dass sie neben beeindruckenden Referenzen und Vorerfahrungen eine fachlich hochqualifiziert besetzte Auswahlkommission, bestehend aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern aus der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde, von sich überzeugen konnten. Besonders hervorzuheben ist, dass alle Bewerberinnen und Bewerber sich sehr motiviert und engagiert gezeigt haben. Wir sehen hier viel Potential und sind überzeugt, dass die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zu sehr guten Hausärztinnen und Hausärzten ausgebildet werden.“ (Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24.06.2021)

Bereits vor der Einführung der Landarztquote wird – wie übrigens in den anderen Bundesländern auch – in Baden-Württemberg auf zahlreiche weitere Maßnahmen gegen den „Ärztemangel auf dem Land“ verwiesen. So engagiert sich das Land z.B. mit dem Förderprogramm „Landärzte“ des Sozialministeriums „seit 2012 für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Diese Fördermaßnahme wirkt sofort und greift die Versorgungslage nach der jeweils aktuellen Bedarfsplanung auf. Das Programm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die gezielt im ländlichen Raum eine hausärztliche Tätigkeit übernehmen wollen. Mittlerweile wurden mit insgesamt knapp 3,8 Mio. Euro verschiedene Projekte von Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen wie auch Anstellungen von Ärztinnen oder Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung gefördert. Mittlerweile bekamen 187 Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte jeweils bis zu 30.000 Euro, wenn sie sich in einer ländlichen und förderfähigen Gemeinde niedergelassen haben. In 2020 und 2021 wurden mit Stand Frühjahr 2021 bereits 66 Förderanträge (2020: 50, 2021: 16) in einem Gesamtwert von 1,405 Mio. Euro bewilligt (2020: 1,045 Mio. Euro, 2021: 360.000 Euro).

Auch über den Kabinettsausschuss „Ländlicher Raum“ fördert Baden-Württemberg ein auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ausgerichtetes Projekt des Gemeindetags, des Hausärzteverbands und Genossenschaftsverbands. Mit dem Projekt soll modellhaft erprobt werden, medizinische Versorgungszentren in Form von Genossenschaften zu gründen, um sich beispielsweise Arbeit und Praxisräume zu teilen und auch bürokratische Lasten zu verringern. 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland hat die Landarztquote mit dem Gesetz „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichem Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern – LAG M-V)“ am 29. Januar 2020 auf den Weg gebracht. Von etwa 400 Medizinstudienplätzen in Greifswald und Rostock sollen 31 bzw. 32 (7,8 bzw. 8,0%) über die neue Quote vergeben werden. Zur Durchführung des Landarztgesetzes, das am 4. Februar 2020 in Kraft getreten ist, ist vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Rechtsverordnung nach § 6 des genannten Gesetzes zu erlassen. Diese hat sich wie das Gesetz am Muster des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert.

Ein Bild, das Person, drinnen enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2021/2022 teilzunehmen, war die Bewerbung zum 30. April 2021 einzureichen. Auch hier sind sogen. öffentliche Verträge abzuschließen. Im § 2 „Aufgaben des/der Verpflichteten“ des dazu öffentlichen Vertrages heißt es:

„(1) Der/die Verpflichtete strebt einen erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der Facharztweiterbildung nach § 1 Absatz 1 an. 

(2) Das Studium der Medizin soll in der Regelstudienzeit absolviert werden.

(3) Die Weiterbildung gemäß § 1 Absatz 1 ist unverzüglich nach Abschluss des Studiums zu absolvieren.

(4) Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß § 1 Absatz 2 ist unverzüglich nach Abschluss der Weiterbildung gemäß § 1 Absatz 1 zu beantragen. 

(5) Der/die Verpflichtete informiert die KV M-V unverzüglich schriftlich über die Aufnahme und den Abschluss des Studiums der Medizin sowie der Weiterbildung gemäß § 1 Absatz 1. 

(6) Die KV M-V bestimmt, welche Nachweise in welcher Form zu führen sind.“ 

Bayern

Bereits ab dem Wintersemester 2020/21 werden pro Jahr 5,8 Prozent aller Medizin-Studienplätze an bayerischen Fakultäten vergeben, die sich ein Arbeitsleben als Landarzt vorstellen können. Das sind rund 110 Plätze pro Jahr. Die Regelungen stützen sich dabei auf das „Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG)“ vom 23. Dezember 2019. 

Auch hier formuliert der zuständige Staatsminister etwas weiter ausgreifend: „Ganz besonders freut es mich, dass in Bayern erstmalig zum Wintersemester 2021/22 nun auch Studienplätze im Rahmen einer Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vergeben werden können. Wie wichtig Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst für das Allgemeinwohl und unsere Gesellschaft sind, führt uns derzeit die Corona-Pandemie ganz deutlich vor Augen.“

Wie in Baden-Württemberg unterstützt Bayern durch weitere Ansiedlungshilfen die Ansiedelung von Landärzten. Über die Landarztprämie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird z.B. die Niederlassung von Hausärzten in Kommunen unter 20.000 Einwohnern in unterversorgten Planungsregionen gefördert.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hatte am 29. Oktober 2019 als eines der ersten Bundesländer ein Landarztgesetz beschlossen: Das „Gesetz zur Sicherstellung der haus- und amtsärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Land- und Amtsarztgesetz Sachsen-Anhalt – LAAG LSA). Als zuständige Stelle nach diesem Gesetz wurde die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, „die im Rahmen des Sicherstellungsauftrages und der Förderung der vertragsärztlichen Versorgung wahrnimmt“, definiert.


Im Februar 2020 wurden erstmals fünf Prozent der Studienplätze an den Universitäten Magdeburg und Halle im Rahmen der Landarztquote ausgeschrieben. Laut dem Sozialministerium sind 277,5 Hausarztstellen im Land nicht besetzt. Prognosen zufolge könnten bis 2032 weitere 260 freie Stellen hinzukommen. Zwanzig Studienplätze sollen über diese Quote vergeben werden.

Zum Stand der Umsetzung in Sachsen-Anhalt wurde im Frühjahr 2021 berichtet: 

„In der zweiten Runde um Medizinstudienplätze mit der Landarztquote in Sachsen-Anhalt hat es online 192 Bewerbungen gegeben. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Ende März hätten 140 Be­werber fristgerecht die schriftlichen Unterlagen eingereicht, teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KVSA) mit. 129 Kandidaten erfüllen demnach die formalen Voraussetzungen und können am weiteren Verfahren teilnehmen. Im vergangenen Jahr hatte es in der ersten Runde 277 Bewerbungen gegeben. In einem nächsten Schritt würden die Bewerber zu einem Onlinetest eingeladen, der neben der allge­meinen Studierfähigkeit auch die Motivation und Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit in einer ländli­chen Regionalabfrage, hieß es weiter.

50 Prozent des Testergebnisses, 40 Prozent Berufserfahrung und zehn Prozent Abiturnote ergäben das Gesamtergebnis, nach dem schließlich entschieden werde, wer zum Wintersemester 2021/22 einen Studienplatz nach der Quote erhalte. Die Bewerber mit den 20 besten Gesamtergebnissen erhielten vom Land Sachsen-Anhalt den Vertrag. Vor einem Jahr waren bei der ersten Runde der Landarztquote 13 Frauen und sieben Männer zum Stu­dium der Humanmedizin zugelassen worden.“ (Siehe dazu Ärzteblatt vom 14. April 2021)

Kritik an der Landarztquote

Das Konzept der Landarztquote wurde von Anfang an von einigen Akteuren kritisiert: So hat sich beispielsweise der Marburger Bund, als größter deutscher Ärzteverband, auf seiner 134. Hauptversammlung im November 2018 mehrheitlich kritisch gegen die Einführung einer Landarztquote ausgesprochen. Auch die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat bereits in einer Kammerversammlung im Jahr 2016 ein klares “Nein” zur Landarztquote formuliert: “Die Verpflichtung, später auf dem Land zu arbeiten, verlangt Medizinstudierenden bereits zu einem frühen Zeitpunkt weitreichende Entscheidungen ab, schon bevor der medizinische Nachwuchs einen realistischen Einblick in die ärztliche Tätigkeit gewinnen kann. Dies ist weder im Sinne der künftigen Ärzte noch im Sinne der Patienten.” Stattdessen forderte die SLÄK eine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze und formuliert, es müssten andere Anreize geschaffen werden, junge Ärzte in die ländlichen Gebiete zu “locken”. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich Engpässe in der Versorgung nicht nur bei Hausärzten auf dem Land abzeichnen und spürbar werden, sondern auch Kliniken im ländlichen Raum bzw. einige Facharztdisziplinen sogar in manchen Stadtteilen schwer zu besetzen sind. (Quelle: Leipzig Medical School)

Auch der größte Nachteil der Landarztquote lag rasch auf der Hand und wurde seinerzeit auch formuliert: Akut ändert sich erstmal überhaupt nichts. In Deutschland fehlen nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer aktuell über 4.000 Hausärzte. Über die Quote wird dieses Problem frühestens in zehn Jahren bekämpft werden können, es sind also weitere Instrumente, die unmittelbarer wirken, notwendig. Ebenfalls problematisch ist der Umstand, dass man sich bei 10-11 Jahren Ausbildung plus 10 Jahre Bindung für mindestens 20 Jahre einem Weg verpflichtet – und zwar direkt nach dem Abitur! Selbst bei der Bundeswehr ist eine solch lange Verpflichtung doch eher ungewöhnlich. (Quelle: landarzt-sein.de)

Auch das Baden-Württembergische Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) äußert einige Bedenken: „Es stellen sich immer noch grundlegende Fragen. Die wichtigste lautet: Ist eine Landarztquote, die am Hochschulzugang ansetzt, wirklich zielführender als ein Anreiz- und Fördermodell, das nach einem erfolgreichen Medizinstudium ansetzt und zum Beispiel Praxiseröffnungen unterstützt, Weiterbildung fördert und eine höhere Vergütung in unterversorgten Gebieten gewährt?“ (Lesen Sie auch: Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung wiegt in falscher Sicherheit)

Und: „Aus Sicht des CHE ist es zudem fragwürdig, von Studienanfänger in jungen Jahren eine so weitreichende Festlegung abzuverlangen, die sie auf über zwei Jahrzehnte (6,5 Jahre Studium, 5 Jahre Weiterbildung, 10 Jahre Berufsausübung) regional, beruflich und finanziell bindet, und ihnen im Gegenzug „nur“ einen Studienplatz anzubieten.“ Sowie: „Das Risiko und die Zusatzkosten liegen allein beim Verpflichteten, das Land muss nicht einmal zusätzliche Studienplätze anbieten, sondern nur einen Teil der vorhandenen Plätze zu Landarzt-Plätzen umwidmen. Ein fairer Deal sieht anders aus.“ (Quelle: CME-Pressemitteilungen von 2021)

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