Bekanntermaßen verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz den Bund, die Länder und die Kommunen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eine funktions- und leistungsfähige Gesundheitsinfrastruktur zu gewährleisten. Letztere müssen daher nolens volens auch eine erreichbare, d.h. wohnortnahe Versorgung […]