Praxiswertgutachten
Verkauf einer Arztpraxis – wie viel ist sie wert und was bekomme ich dafür?
26. Juni 2022
Gesundheitskiosk
Gesundheitskioske: Die beitragsfinanzierten „Tafeln“ des Gesundheitswesens?
28. Juli 2022

Das Schwarze-Peter-Spiel um die Hausärzte

Hausärztemangel

Was Kommunen tun können, um den Hausärztemangel in den Griff zu bekommen

Die bekannteste Ausprägung einer Verantwortungsdiffusion ist das bekannte „Schwarze-Peter-Spiel“. Es kommt besonders im Bereich der Politik und damit auf allen organisatorischen Ebenen staatlich-politischen Handelns vor, also auch bei Kommunen. Dazu gehört bekanntermaßen die weite und mancherorts als diffus wahrgenommene „Daseinsvorsorge“. Sie soll und kann hier nicht mit allen rechtlichen Facetten – die sowieso kaum einer der Akteure durchschauen kann – durchdekliniert werden. Nein, wir betrachten die damit zusammenhängende Verantwortungsdiffusion exemplarisch anhand des Phänomens „Hausärztemangel“. Rund 7.000 bis 8.000 unserer über 12.000 Kommunen wird diese Herausforderung zwischen 2022 und 2030 noch betreffen. (Lesen Sie auch: Hausärztemangel – Prognose bis 2035)

Hausärzte: Mangel – und zu viele Zuständigkeiten

Zum Thema Hausärztemangel gibt es tatsächlich zahlreiche Verantwortlichkeiten und damit einhergehend auch Zuständigkeiten. Diese werden regelmäßig immer wieder durcheinandergeworfen mit dem manchmal desaströsen Ergebnis: Abwarten und Hoffen, dass es die angeblich allein zuständigen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen – man denkt bei diesen mancherorts auch an eine Art „Arzt-Bestell-Büro“, schon richten werden; wenn nicht „kann man – mit den Schultern zuckend – auch nichts machen“. (Lesen Sie auch: Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung wiegt in falscher Sicherheit)

Zu wenige Humanmedizin-Studienplätze

Nun bleiben wir zunächst bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie können nur die Ärzte im entsprechenden Kontext „verwalten“, die vorhanden sind oder sich für eine Arbeitsaufnahme interessieren. Das heißt, sie können keine fehlenden Ärzte „neu“ schaffen. Dafür sind nämlich die Landtage in den Bundesländern zuständig. Sie genehmigen mit ihren beschlossenen Haushaltsplänen die konkrete Anzahl der Humanmedizin-Studienplätze. Diese Landtage haben unisono irgendwann in den 1980er und 1990er Jahren diese Studienplätze von etwa 17.500 auf knapp 12.000 Studienplätze abgebaut. Die angekündigten und teilweise bereits realisierten Erhöhungen – im besten Falle pro Bundesland im guten Hunderter-Bereich – wirken nach dem Jahre 2030. Ob die zahlreichen IT-Lösungen das Delta bis und nach 2030 auffangen können, „steht noch in den Sternen“.

Das Grundproblem des Medizinstudiums ist, dass Angebot und Nachfrage in keinem gesunden Verhältnis mehr stehen. „Ich hätte unter den Voraussetzungen heutiger NCs keine Chance auf ein Medizinstudium“, kommentierte der heutige Weltärztepräsident Montgomery 2019 die Situation, ohne dabei seine Abiturnote von 1972 zu nennen. Er dürfte wohl weit jenseits der heute geforderten 1,0 bis 1,2 gelegen haben.

Landarztquoten zu gering

Bleiben wir bei den Parlamenten und damit der „Politik“: Die genannten Landarztquoten um die drei oder fünf Prozent sind schlichtweg nicht zielführend. Um dem anhaltenden „Hochschaukeln“ des Hausärztemangels adäquat begegnen zu können, müssten es mindestens 15 Prozent sein. Es sind bereits zur Jahreswende 2020/2021 rund 4.000 hausärztliche Arztsitze nicht nachbesetzbar gewesen.  Diese Zahl wird bis 2030 mindestens auf 12.000 angewachsen sein, die Masse davon aus vielerlei bekannten Gründen auf dem Lande.

Insoweit ist es nahezu läppisch – um das in diesem „politischen“ Kontext gleich anzufügen – wenn Landkreise mit zum Beispiel 200.000 Einwohnern einmalig drei oder vier Allgemein-Medizin-Stipendien für ihren Mittelbereich ausloben: Das müssten tatsächlich mehrere Jahre lang wohl etwa das Doppelte sein, um den Hausärztemangel in ihrem Landkreis außerhalb der Kreismetropole nachhaltig zu beheben. (Lesen Sie auch: Die Landarztquote – Ein Lösungsbeitrag für die Zeit nach 2030)

Kommunen zuständig für Gesundheitsversorgung

Durch die schubweise Haus-Ärzteschwämme in den letzten 70 Jahren wurde die tatsächliche Zuständigkeit der Kommunen im Rahmen des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz verdeckt und verdrängt. Dieser Artikel beinhaltet die Verpflichtung, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit eine funktions- und leistungsfähige Gesundheitsinfrastruktur zu gewährleisten. Letztere müssen daher nolens volens auch eine erreichbare, also wohnortnahe Versorgung mit ärztlichen Leistungen sicherstellen. Dass sich das bei dem innerministeriellen Strang der Aufsichtsbehörden noch nicht überall herumgesprochen hat, ist bedauerlich. 

Um hier Klarheit zu schaffen, hat der Bundesgesetzgeber Ende 2015 in der Neufassung des § 95 1a SGB V „Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung“ die Kommunen ermächtigt, sogenannte Kommunale Medizinische Versorgungszentren zu errichten und auch zu betreiben. Da privatwirtschaftliche Gemeinschaftspraxen nahezu nirgends Defizite erwirtschaften und „Dauerkostgänger“ für ihre Inhaber sind, laufen Hinweise, „die Kommune steht unter Finanzaufsicht“, ins Leere.

Der aktuelle Koalitionsvertrag nimmt zu dieser Entwicklung eindeutig Stellung. So heißt es darin auszugsweise: „[…] die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen bürokratische Hürden ab […]“.

23 kommunale Medizinische Versorgungszentren

Dass zahlreiche Kommunen ihre vielfältigen Möglichkeiten zur Umsetzung von Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz bereits voll umsetzen, zeigen nicht zuletzt die massenweisen Engagements, mit notwendigen Immobilien den Aufbau von Mehrbehandlerpraxen zu unterstützen. Ebenso gehört hierzu die neuartige Rolle als lösungsorientierter Moderator, direkt oder indirekt den jeweiligen ortsindividuellen Prozess zur Schaffung von Anstellungsmöglichkeiten für Nachrücker-Ärzte in Verbindung mit einer darauf abzielenden Arztsuche zu unterstützen. Gleichzeitig gibt es mit Stand 01. Juli 2022 bundesweit bereits 23 kommunale Medizinische Versorgungszentren mit insgesamt über 50 Standorten. Hierbei war bei jeder 4. Gründung das Projektteam von dostal & partner mit unterschiedlichen Schwerpunkten beratend tätig. (Lesen Sie auch: 100 – so viele kommunale MVZ soll es 2030 geben)